Crevits lockert die Richtlinien zum persönlichen Budget für Notfallmaßnahmen

Crevits lockert die Richtlinien zum persoenlichen Budget fuer Notfallmassnahmen

Menschen mit Behinderungen, die aufgrund von Umständen plötzlich in eine kritische Situation geraten, können über ein Eilverfahren sofort ein persönliches Budget beantragen. Die Regeln für dieses Verfahren sind ziemlich streng. Sozialministerin Hilde Crevits (CD&V) lockert nun einige Vorgaben bei den Beurteilungskriterien für das Notverfahren. So werden ab sofort auch Menschen mit Behinderung, die beispielsweise durch eine Scheidung oder Zwangsräumung ihren Lebensunterhalt verloren haben, vorrangig behandelt.



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