Crevits gibt erneut 69 Millionen frei, um die Energiekosten für Gesundheitseinrichtungen zu senken

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„Letztes Jahr haben wir die Rechnung gesenkt und so vermieden, dass die zusätzlichen Energiekosten beispielsweise auf Bewohner von Wohnheimen oder Eltern von Kindern in der Kindertagesstätte abgewälzt werden. Dies ist immer noch unser Ausgangspunkt im Jahr 2023. Deshalb geben wir für dieses Jahr etwa den gleichen Betrag frei, um das gleiche Ziel zu erreichen“, sagt Crevits.

Der größte Teil des Budgets fließt in Wohneinrichtungen: Wohnheime, Jugendpflege und VAPH-Einrichtungen. Denn sie sind zusätzlich mit hohen Energiekosten konfrontiert, da sie ihre Bewohner Tag und Nacht mit Pflege und Wärme versorgen. Pflegeheime und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen erhalten einen Zuschuss von 364 Euro pro Platz.

Für die ambulanten Pflegeeinrichtungen wird ein Betrag von 218 Euro pro anwesendem Mitarbeiter bereitgestellt. Hierzu zählen Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung, der Rehabilitation oder der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind für dieses Jahr auch eine Reihe kleinerer ambulanter Sektoren hinzugekommen, etwa Zentren für Entwicklungsstörungen, Zentren für Fernaufnahme und Organisationen für Palliativversorgung.

Eine Initiative zur Betreuung von Babys und Kleinkindern kann wieder mit einem Zuschuss von 120 Euro pro anerkanntem Betreuungsplatz rechnen. Das bedeutet, dass für eine Tagesmutter mit acht lizenzierten Plätzen eine Intervention von 960 Euro anfällt. Für die außerschulische Betreuung werden 70 Euro pro anerkanntem Kindergartenplatz bereitgestellt.



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