Ffp2-Maskenpflicht bis 15. Juni an Bord aller öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmittel (Zug, Flugzeug, U-Bahn, Tram, Bus etc.). Aber auch für die Freizeit in Indoor-Kinos und Theatern, Konzertsälen und Sporthallen. Sowie in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen (Rsa), für Beschäftigte in der Privatwirtschaft (empfohlen stattdessen nur im öffentlichen Dienst). Und im Klassenzimmer bis zum Ende des Schuljahres. Trotz der Abschaffung des Grünen Passes ab dem 1. Mai gehört Italien mit seinen Maskenregeln zu den großen europäischen Ländern mit den stärksten Einschränkungen.
In Frankreich Stoppmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln
Frankreich hat sowohl den „pass vaccinal“ (den supergrünen Pass) als auch die Maskenpflicht in Innenräumen (im Freien besteht die Pflicht seit Anfang Februar nicht mehr), also in Schulen, ab dem 14. März abgeschafft, Kinos, Theater, Restaurants , Geschäfte, Supermärkte. Die Maskenpflicht bleibt nur in Krankenhäusern. Das Tragen ist in Frankreich seit dem 16. Mai nicht mehr obligatorisch, auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es sei darauf hingewiesen, dass Belgienbereitet die Abschaffung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr vor. Es bleibt nur für Krankenhäuser.
In Spanien besteht in der Schule keine Maskenpflicht
Ab Mittwoch, dem 20. April, besteht in Spanien keine Maskenpflicht mehr an geschlossenen Orten (einschließlich Klassenzimmern), mit Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Gesundheitszentren und Seniorenresidenzen. Darüber hinaus können einzelne Unternehmen gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums bestimmen, ob ihre Mitarbeiter sie am Arbeitsplatz tragen müssen oder nicht, und Geschäfte und große Vertriebsketten können dies den Kunden mitteilen ob man sie behält oder nicht.
In Griechenland ab dem 1. Juni keine Masken in Innenräumen
In Griechenland wurde die Verwendung von Innenmasken und Covid-Zertifikaten für die Sommertouristenzeit widerrufen, und die Behörden werden erwägen, sie im September wiederherzustellen. Insbesondere müssen die Bürger vom 1. Mai bis zum 31. August die Coronavirus-Impfung nicht mehr vorlegen, um Innen- oder Außenbereiche wie Restaurants zu betreten. Und die Behörden haben die Verpflichtung des Grünen Passes zur Einreise aufgehoben. Außerdem gilt ab dem 1. Juni keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen.