Covid, keine Abstriche mehr, um aus der Isolation herauszukommen. Abschaffung des grünen Passes zum Betreten des Krankenhauses

Covid keine Abstriche mehr um aus der Isolation herauszukommen Abschaffung


Das Dekret, die sogenannte „Anti-Rave-Party“, wurde im Senat mit 92 Ja-, 75 Nein- und einer Enthaltung verabschiedet und führte das Verbrechen der „Rave-Party“ ein (Artikel 633-bis des Strafgesetzbuchs). die mit einer Freiheitsstrafe von 3 im Alter von 6 Jahren bestraft wird, enthalten diejenigen, die Mega-Musik-Versammlungen auf dem Land anderer Leute organisieren, einige entscheidende Gesundheitsregeln für die Bewältigung der Isolation für mit Covid infizierte Personen, die vor einiger Zeit von Minister Schillaci angekündigt wurden. Es sollte nicht vergessen werden, dass das Dekret nun der Prüfung der Kammer übergeben werden muss

Beenden Sie die Isolierung ohne Puffer

Die heute 5 Tage dauernde Isolation von mit dem Coronavirus infizierten Personen wird beendet, ohne dass ein Abstrich erforderlich ist. Die Isolationspflicht bleibt bestehen, wird aber unterbrochen, wodurch die Testpflicht entfällt. Die Änderung muss besser spezifiziert werden. Was ist, wenn eine Person nach 5 Tagen immer noch Symptome hat? Ein Rundschreiben von Schillaci muss das Problem lösen, das zum Beispiel aufzeigt, wie man sich in Abhängigkeit davon verhalten soll, ob Symptome vorliegen oder nicht, die in dem vom Senat genehmigten Gesetz nicht erwähnt sind.

Halten Sie am grünen Pass an, um das Krankenhaus zu betreten

Der Erlass sieht auch die Abschaffung des Grünen Passes in Krankenhäusern vor, dem letzten Ort, an dem die Pflicht bestehen blieb (bis Ende Dezember 2022). Angehörige und Besucher von Krankenhäusern, betreuten Gesundheitswohnheimen (RSA), Rehabilitationseinrichtungen und Seniorenwohneinrichtungen müssen die grüne Bescheinigung nicht mehr vorzeigen.

Die Selbstüberwachung positiver Kontakte sinkt auf 5 Tage

Nicht nur. Menschen, die engen Kontakt mit Positiven hatten, können heute ausgehen, müssen sich jedoch 10 Tage lang mit einer Maske selbst überwachen. Eine Änderung hat die Dauer auf 5 Tage verkürzt, immer mit der Ffp2-Maske in Innenräumen oder wo die Gefahr von Versammlungen besteht. Ebenfalls abgeschafft wird die bisherige Massnahme, die „die Pflicht zur Durchführung eines Abstrichs in dafür zugelassenen privaten Zentren beim ersten Auftreten von Symptomen und, falls noch symptomatisch, am fünften Tag nach dem Datum des letzten Kontakts“ vorsieht.

Aussetzung von Bußgeldern in Höhe von 100 Euro

Der Erlass sieht zudem vor, dass mit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes bis zum 30. Juni nächsten Jahres die Verfahren wegen der derzeit für über 50-Jährige vorgesehenen 100-Euro-Geldstrafe (auf Grundlage einer Novelle des Bundes) von Strafverfolgungsbehörden eingeleitet werden nicht aktuell mit Impfungen vom 15. Juni.



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