Covid, Costa kündigt alles kostenlos an. Hier sind die Einschränkungen, die am 15. Juni gelten können

1652102605 Covid Costa kuendigt alles kostenlos an Hier sind die Einschraenkungen

In der Schule verabschieden Sie sich mit dem Ende des Schuljahres von der Maskenpflicht

Die Maske (die chirurgische reicht aus) ist derzeit ab dem sechsten Lebensjahr bis zum Ende des Schuljahres vorgesehen. Der 10. Juni ist der letzte Schultag. Das Dekret zur Wiedereröffnung bestätigte die Ausnahmen von der Maskenpflicht für Kinder unter 6 Jahren, Menschen mit Krankheiten und Behinderungen, die mit der Pflicht nicht vereinbar sind, und Menschen, die mit Behinderten kommunizieren müssen, sowie diejenigen, die Sport treiben.

Impfpflicht für Schul- und Sicherheitspersonal

Die Impfpflicht bleibt bis zum 15. Juni für Schul- und Hochschullehrer, Schulpersonal, Personal aus dem Verteidigungs-, Sicherheits- und öffentlichen Rettungsbereich, Staatspolizei, Carabinieri, Guardia di Finanza, Heer, Marine, Luftwaffe, Feuerwehr) und Kommunen in Kraft Polizei. Ab dem 16. Juni entfällt diese Verpflichtung daher nach den aktuellen Regeln.

… und für über 50-Jährige

Ab dem 16. Juni entfällt auch die Impfpflicht aller Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren (mit einem daraus resultierenden möglichen Bußgeld von 100 Euro). Der Impfstoff bleibt bis zum 31. Dezember nur für Ärzte, Krankenschwestern, Gesundheitspersonal und RSAs obligatorisch. Und nur für sie wird die Impfung bis dahin Voraussetzung sein, um zu funktionieren.

Intelligentes Arbeiten

Auf der Smart-Working-Front sind hingegen keine Neuigkeiten zu erwarten. Eine der von der Sozialkommission in der Kammer verabschiedeten Änderungen des Wiedereröffnungserlasses zum agilen Arbeiten sieht nämlich eine Verlängerung bis zum 31. August für die vereinfachte Kommunikation von Smart Working und für die Berufung auch ohne individuelle Vereinbarungen für Arbeitnehmer vor im privaten Bereich. Die Möglichkeit, Smart Working im vereinfachten Modus, der die Notphase kennzeichnete, oder ohne die Notwendigkeit individueller Vereinbarungen fortzusetzen, wurde für die Arbeitnehmer des Sektors daher um weitere zwei Monate gegenüber dem im Dekret angegebenen Datum 30. Juni verlängert .privat. Andererseits wurde das Recht auf intelligentes Arbeiten für schwache Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor sowie für Eltern von Kindern mit schwacher Funktion bis zum 30. Juni verlängert.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar