CD&V will Erbschaftssteuer nach dem Tod eines minderjährigen Kindes abschaffen: „Wer für seine Kinder spart, wird fast bestraft“

CDV will Erbschaftssteuer nach dem Tod eines minderjaehrigen Kindes abschaffen.7


„Unmenschlich und extrem schmerzhaft.“ Stirbt ein minderjähriges Kind, müssen Eltern mehrmals zum Notar gehen und Erbschaftssteuer auf ihr Sparschwein – das sie oft selbst zusammengesammelt haben – zahlen. CD&V hat einen Vorschlag parat, dies abzuschaffen.

„Alles, was Sam besaß, war sein Kuscheltier. Und doch musste eine Bestandsaufnahme gemacht, ein Sonderkonto eröffnet, ein Aufruf an mögliche Gläubiger im Amtsblatt veröffentlicht, unzählige Urkunden notariell beurkundet und vor den Friedensrichter gestellt werden . Erniedrigend.“

Am Donnerstag, dem 14. Dezember 2017, stand die Welt von Inge Pirar und Harry Cremers plötzlich still. Ihr Sohn Sam (5) war beim Weihnachtskarten-Einkauf bei den Nachbarn, als er vor Begeisterung in ein vorbeifahrendes Auto fuhr. „Ich habe das alles von der Einfahrt aus gesehen“, sagt seine Mutter Inge.

Sam Cremer © Repro BVDH

Dieser Tag war nicht nur der Beginn einer Achterbahn der Gefühle, sondern auch der Beginn einer administrativen Hölle. Denn obwohl Sam nie einen Tag gearbeitet oder selbst Geld verdient hatte, mussten seine Eltern unzählige Male am Anwalt vorbei, um an das Geld auf seinem Sparkonto zu gelangen. „Dort haben wir das Geld von Sams Babyparty, all seinen Geburtstagen und etwas von unseren eigenen Ersparnissen angelegt. Schöne 6.000 Euro. Aber nach der Pfeffernotiz des Notars blieb nur ein Bruchteil davon übrig.“ Erbschaftssteuer musste sie für das „bescheidene“ Sparschwein nicht zahlen: Vermögen bis 12.500 Euro ist davon ausgenommen. Dennoch plädiert Mama Inge dafür, nach dem Tod eines minderjährigen Kindes den ganzen Ärger – inklusive Erbschaftssteuer – zu beseitigen. „Wir konnten neun Monate lang nicht trauern. Wenn es funktioniert, dann weiß ich, dass mein Sam nicht umsonst gestorben ist.“


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Sie hoffen, dass Ihr Kind mit diesem Geld eine glänzende Zukunft hat. Aber wenn so ein tragischer Unfall passiert, wirst du noch mehr bestraft, weil du für deine Kinder gespart hast.

Inge Pirar, Mutter von Sam (5)

Fürs Sparen bestraft

Es gibt einige Politiker in der Wetstraat, die daran interessiert sind. Die flämische Abgeordnete Katrien Schryvers (CD&V) hat ein Konzeptpapier vorbereitet, das Eltern von der Erbschaftssteuer befreien soll, wenn ihr minderjähriges Kind stirbt. „Eltern erleben die Erbschaftssteuer als besonders schmerzhaft“, sagt Schryvers. Es fühlt sich immer etwas hart an, wenn das Finanzamt nach dem Tod eines geliebten Menschen an die Tür klopft, aber es fühlt sich besonders schmerzhaft an, wenn die Staatskasse auch am Sparschwein minderjähriger Kinder knabbern möchte, die oft unerwartet sterben. Zumal es oft um das Eigenkapital der Eltern geht, die dann ihre eigenen Ersparnisse versteuern müssen. „Ob es sich um eine Schenkung handelt, durch die das Kind einen Teil des Erbes der Großeltern erhalten hat und auf die bereits Erbschaftssteuer gezahlt wurde“, nennt Schryvers ein Beispiel. „Schließlich muss auf das, was die Eltern von ihrem Kind erben, später nach ihrem Tod noch einmal Erbschaftssteuer gezahlt werden. Das fühlt sich auch sauer an.“ Mama Inge stimmt zu. „Sie hoffen, dass Ihr Kind mit diesem Geld eine glänzende Zukunft hat. Aber wenn so ein tragischer Unfall passiert, wirst du noch mehr bestraft, weil du für deine Kinder gespart hast.“


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Die finanziellen Auswirkungen für den Staat, wenn die Erbschaftssteuer für verstorbene Minderjährige abgeschafft wird, sind vernachlässigbar. Also schafft dieses schmerzhafte Arrangement ab.

Flämische Abgeordnete Katrien Schryvers (CD&V)

Symbolismus

Üblicherweise hat eine Person unter 18 Jahren kein Sparschwein von mehr als 12.500 Euro – es sei denn, die Eltern haben gut gespart oder der betreffende Jugendliche hat viele Studentenjobs gemacht. Das belegen auch die vom flämischen Abgeordneten geforderten Zahlen: 2015 und 2019 wurden nur 19 steuerpflichtige Nachlässe von Minderjährigen registriert. 2020 kamen insgesamt 934 Euro zusammen, 2021 waren es 10.177 Euro. Ein Grund mehr, diese Erbschaftssteuer in den Müll zu werfen, so Schryvers. „Die finanziellen Auswirkungen für den Staat, wenn die Erbschaftssteuer für verstorbene Minderjährige abgeschafft wird, sind vernachlässigbar. Im Jahr 2021 hat Flandern rund 1,66 Milliarden Euro an Erbschaftssteuer eingenommen. Also schafft dieses schmerzhafte Arrangement ab.“


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Ich habe immer darauf hingewiesen, dass ich für jede Steuersenkung bin, solange sie auch budgetär unterstützt werden kann. Aber so sichert man sich ein Ausnahmeregime, während jeder Todesfall tragisch ist.

Flämischer Finanzminister Matthias Diependaele (N-VA)

Zu Beginn des politischen Jahres würde die flämische Regierung die Konzeptnotiz prüfen. Der flämische Finanzminister Matthias Diependaele (N-VA) befürwortet den Vorschlag. „Es ist vor allem symbolisch. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass ich für jede Steuersenkung bin, solange sie auch budgetär unterstützt werden kann. Das ist hier der Fall.“ Allerdings hat er seine Vorbehalte. „Sie werden zum Beispiel ein Ausnahmeregime mit einer harten Altersgrenze einführen, während jeder Tod tragisch ist. Es ist besser, eine breitere Debatte über die Erbschaftssteuer selbst zu führen.“ Zuvor hatte Bundesjustizminister Vincent Van Quickenborne (Open Vld) bereits angekündigt, dass die Notarkosten drastisch gesenkt werden: Der kostenlose Tarif kostet jetzt zwischen 300 und 400 Euro, aber das wäre ein Festpreis von 195 Euro. Der Bundestag wird sich im Herbst damit befassen.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer auf bewegliches Vermögen?

In gerader Linie (d. h. von Elternteil zu Kind oder umgekehrt. Auch zwischen Partnern):

– Bis 12.500 Euro: Befreiung von der Erbschaftssteuer
– Von 12.500 bis 50.000 Euro: Die Erben zahlen auf diese Stufe 3 % Erbschaftssteuer
– Von 50.001 bis 250.000 Euro: Die Erben zahlen 9 % Erbschaftssteuer auf diesen Betrag
– Über 250.001 Euro: Die Erben zahlen 27 % Erbschaftssteuer auf diesen Betrag

– Bis 35.000 Euro: Auf diese Tranche zahlt der Erbe 25 %
– Von 35.001 Euro bis 75.000 Euro: Auf diese Tranche zahlt der Erbe 30 %
– Ab 75.001 Euro: Auf diese Tranche zahlt der Erbe 55 %

Notargebühren sind in diesen Beträgen nicht enthalten.

Kathryn Schryvers.
Kathryn Schryvers. © BELGA



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