CD&V will eine Meldestelle für Kinder, die mit Fotos und Videos in sozialen Medien Geld verdienen

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Das Gesetz zur Kinderarbeit wurde noch nicht an „Kidfluencer“ angepasst, also an Kinder, die mit Fotos und Videos in sozialen Medien Geld verdienen. CD&V-Abgeordneter Leen Dierick plädiert für bessere Online-Informationen, aber auch für eine Meldestelle, an der mögliche Kinderarbeit identifiziert werden kann.

Kinderarbeit ist grundsätzlich nicht zulässig, es können jedoch individuelle Abweichungen beantragt werden. Dies gilt auch für „Kidfluencer“.

„Aber die Zahl der Anfragen zur Einflussnahme wird von der Arbeitsaufsichtsbehörde auf zehn pro Jahr geschätzt“, sagt Dierick. „Diese lächerlich niedrige Zahl zeigt nur, dass Eltern sich der gesetzlichen Verpflichtung nicht bewusst sind, ihre Aktivitäten zu melden, wenn sie ihre Kinder engagieren. Heutzutage wird überwiegend in einer rechtlichen Grauzone gearbeitet: Es gibt gesetzliche Verpflichtungen, diese werden aber nicht oder nur unzureichend durchgesetzt.“

Arbeitsinspektion

Der CD&V-Abgeordnete befürwortet eine Online-Informations- und Meldestelle zum Thema Kinderarbeit. Sie möchte Eltern über ihre gesetzlichen Pflichten informieren, Verstöße schneller erkennen und die Gesetzgebung an die Aktivitäten von Kidfluencern anpassen. Meldungen über mögliche Verstöße gegen das Kinderarbeitsgesetz würden von der Arbeitsaufsichtsbehörde weiterverfolgt.

„Die aktuelle Gesetzgebung wurde im Sinne der Zeit geschaffen, um Kinder vor körperlich anstrengender oder riskanter Arbeit zu schützen. Dies ist daher nicht ausreichend auf das aktuelle digitale Zeitalter zugeschnitten“, schlussfolgert Dierick.



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