Wenn Sie in Ihrem Testament Geld für wohltätige Zwecke spenden, sollten Sie einen Rabatt auf die Erbschaftssteuer erhalten. Zumindest ist es das, was CD&V will. „Es gibt kein vernünftiges Argument dafür, warum eine Spende an eine Wohltätigkeitsorganisation vor dem Tod steuereffizient ist, aber nicht danach“, heißt es. Wie würde ihr Vorschlag in der Praxis aussehen? Und springt auch der flämische Finanzminister Matthias Diependaele (N-VA) auf den Zug auf?
Fleur Mees
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