CDM ist auf wilde Radarkameras fixiert und verabschiedet neue Regeln

CDM ist auf wilde Radarkameras fixiert und verabschiedet neue Regeln


Keine wilden Blitzer mehr, mit denen Kommunen Geld sammeln. Mit der Einführung der Änderungen der Straßenverkehrsordnung im letzten Ministerrat kommt es zu einer Verschärfung der Positionierung von Radarkameras, die von den Kommunen nicht mehr zur Geldbeschaffung genutzt werden können. Und es gibt Kommunen, in denen keine Einnahmen aus verschiedenen Verstößen ausgewiesen werden. Der vom Ministerrat verabschiedete Text legt auch eine sehr harte Linie gegenüber Wiederholungstätern fest. Änderungen der Straßenverkehrsordnung wird nun im Parlament geprüft. Sie wurden vom Ministerrat als Gesetzentwurf vorgelegt und im zweiten Durchgang im Palazzo Chigi geändert, um die Vorgaben der Regionen und Gemeinden umzusetzen.

Strengere technische Spezifikationen erhöhen die Sanktionen

Im Hinblick auf die Regulierung des Einsatzes von Blitzern streben wir eine „strenge Festlegung der technischen Spezifikationen der Geräte und ihrer Positionierung“ an. Und dann, eine von Autofahrern missbilligte Regel, stellt das MIT klar, dass auf Antrag der Bürgermeister „eine Erhöhung der Verwaltungsstrafe auf bis zu 1.084 Euro und die Aussetzung des Führerscheins von fünfzehn auf dreißig Tage ausschließlich in Fällen“ vorgeschlagen wird bei dem dieselbe Person innerhalb eines Jahres mindestens zweimal gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Innenstadt verstößt. Darüber hinaus schlug die Gemeinsame Konferenz vor, mit einer Verordnung die Liste der für die Anlage von Radwegen geeigneten Straßen zu erweitern.

Biserni: Es braucht eine klare Definition von Genehmigungen

Was Radarkameras betrifft, „warten wir seit 13 Jahren auf ein interministerielles Dekret über die Nutzungsregeln“, betonte der Präsident von Asaps Giordano Biserni, „angesichts dessen, was mit Tausenden von Urteilen passiert, die die Berichte der Verkehrspolizeibehörden annullieren.“ Dieses Dekret muss sofort genehmigt werden und es muss eine klare Definition der Gleichwertigkeit zwischen Genehmigung und Homologation der Ausrüstung gegeben werden, wie das MIT bereits vor einigen Jahren in einem Gutachten angedeutet hat.“

Verkehrssicherheit, das CDM leitet harte Maßnahmen ein

Der Oberste Gerichtshof schlägt die Kommunen

Dasselbe Kassationsgericht hat wiederholt die Gemeinden kritisiert, die Radarkameras eingesetzt haben, um Geld zu verdienen, und zwar beispielsweise mit der Urteil 25544/2023, dass die Regelung, die die Verpflichtung vorsieht, die Radarkamera in einem Abstand von mindestens 1 km vom Schild mit der zulässigen Geschwindigkeit anzubringen, keine Ausnahmen zulässt. Dies gilt auch, wenn ein zweites Schild angebracht ist, um Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass sie von einer Nebenstraße kommen, auf der die Geschwindigkeitsbegrenzung niedriger ist als auf der Zielstraße.

Die Bußgelder in den 20 Großstädten: 75,8 Millionen

Nach Angaben von Assoutenti sorgten Blitzer allein in den 20 Großstädten für Einnahmen in Höhe von 75,8 Millionen Euro. Die Gemeinde, die laut Assoutenti den Rekord für Geldstrafen für Radarkameras hält, ist Florenz mit einem Erlös von 23,2 Millionen Euro, gefolgt von Mailand (12,9 Millionen) und Genua (10,7 Millionen); Rom bleibt bei knapp über 6 Millionen Euro stehen. „Wir sind für Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.“ betonte der Vizepräsident von Assoutenti, Gabriele Melluso – und zu einer Verschärfung der Sanktionen für Verstöße, vorausgesetzt, dass die örtlichen Behörden als Erste die Regeln respektieren und Radarkameras nicht als Geldautomaten verwenden dürfen, sondern nur zum Zweck der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. In diesem Sinne halten wir es für richtig, die Verwendung dieser Geräte zu regulieren und gleichzeitig hohe Geldstrafen für lokale Behörden vorzusehen, die sich nicht an die Bestimmungen halten.“



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