In dem neu formulierten Text der Steuerdelegation, der die Änderungen enthielt, über die voraussichtlich ab dem 14. Juni im Finanzausschuss der Kammer abgestimmt werden soll, findet die Idee des Steuer-Cashbacks ebenfalls Platz: jedoch mit einer Reihe nicht trivialer Einschränkungen für seine Implementierung.
Was der letzte Text vorsieht
Der sogenannte Fiskal-Cashback ist in der Praxis die mögliche Umwandlung einer Reihe von Abzügen in direkte Erstattungen auf den Girokonten des Steuerzahlers, der auf diese Weise den Bonus sofort erhalten würde, ohne auf die Erklärung des Folgejahres warten zu müssen. Die Idee, das Arbeitspferd der Fünf Sterne, wird in Artikel 2, Buchstabe c-bis des letzten Textes konkretisiert, der die „stufenweise Umwandlung“ einiger Abzüge in „direkt über weit verbreitete Telematikplattformen gezahlte Erstattungen“ vorsieht. Um diesen „fast track“ einschlagen zu können, muss sich die Steuererstattung auf „nachvollziehbare Käufe bestimmter Waren und Dienstleistungen“ beziehen. Die Delegation sagt mehr und erklärt, dass dieser Mechanismus „Ausgaben mit sozialem und gesundheitlichem Charakter Vorrang einräumen sollte“, wie insbesondere von Leu gefordert.
Die 19 % abzugsfähigen Gebühren stehen auf dem Spiel
Auf dem Spiel stünden also die klassischen 19 % Selbstbehalte, mit denen das Finanzamt die Kosten für ärztliche Untersuchungen oder den Kauf von Medikamenten partiell absichert, in einem Panorama, das aber auch Einschreibungen an Universitäten oder Gymnasien umfassen könnte musikalische Ausbildung, Versicherungsprämien oder Spenden, ebenfalls mit 19 Prozent rabattiert. Zusammengenommen ergeben diese Artikel 5,26 Milliarden Rabatte, die im Jahr 2020, dem letzten Jahr mit den verfügbaren Daten, von 21,1 Millionen Italienern für jeweils durchschnittlich 250 Euro genutzt wurden.
Großes Publikum
Das Publikum an Interessenten ist also enorm, auf zwei Steuerzahler kommt es an. Doch diese Entwicklung der Steuerbehörden erscheint alles andere als selbstverständlich. Und die Delegation selbst erklärt warum.
Der Hautwechsel der Abzüge, der auch einen erheblichen organisatorischen Aufwand der Finanzverwaltung erfordern werde, müsse „ohne Mehrbelastungen für die öffentlichen Finanzen“ erfolgen. Und es ist nicht so einfach. Aber das Haupthindernis ist ein anderes.