Bußgelder, es ist Dschungel für die Kostenschätzung. Kartellrecht im Parlament: Kommunalbehörden begehen oft Missbräuche

Bussgelder es ist Dschungel fuer die Kostenschaetzung Kartellrecht im Parlament


Die lokalen Behörden melden Mims nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Bußgelder (3 Milliarden pro Jahr) unter Androhung von 90% der Überweisungen, sondern auch bei der Überprüfungstätigkeit gibt es nicht wenige Unregelmäßigkeiten. Diese vom Bürger zu tragenden Kosten verdoppeln sich teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Eine Situation, die kürzlich in einer Anhörung des Kartellamts im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Schutz der Rechte von Benutzern und Verbrauchern hervorgehoben wurde und zu der die Präsidentin der Kommission, Simone Baldelli und Codacons nun um Klarheit bitten.

Das Ermessen der einzelnen Einheiten

„Derzeit gibt es keine vom Gesetzgeber festgelegten objektiven Quantifizierungskriterien für die Kosten der Ermittlung von Bußgeldern, und jede Kommune handelt nach eigenem Ermessen und begeht oft offensichtliche Missbräuche“, betonte das Kartellamt in der Anhörung und hob die Variabilität dieser Kosten hervor von Kommunen den Bürgern auferlegt, die bis zu 15 Euro pro Strafe erreichen können. Kurz gesagt, ein echter „Dschungel“, der dem Ermessen einzelner Einheiten überlassen ist. Derzeit wird aufgrund der Bestimmungen der Agcom (Resolution Nr. 469/19/Cons) der Gesamtsatz für die Kosten der postalischen Zustellung gerichtlicher Schriftstücke pauschal auf 9,50 Euro festgesetzt. Artikel 201 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass „die Kosten der Feststellung und Anzeige demjenigen in Rechnung gestellt werden, der zur Zahlung der Verwaltungsstrafe verpflichtet ist“.

Vom Druck bis hin zu Selfmailing-Formularen

Aus der von der Kartellbehörde durchgeführten Analyse einiger Gemeinderatsbeschlüsse geht hervor, dass jede Gemeinde in dem Teil, der der Ermittlung der Bewertungskosten gewidmet ist, die unterschiedlichsten und unterschiedlichsten Posten einbezieht, wie z von Palmtops zur Feststellung von Verstößen, Wartung von Ausrüstung und Software für die Verwaltung des Dienstes, Self-Mailing-Formulare, Erstellung der Listen von Einschreibebriefen, Erhebungen in den Datenbanken der zivilen Motorisierung usw.

Der Artikel „Visure Aci“

Allein die Höhe der Überprüfungskosten, die zu den Benachrichtigungskosten (9,50 Euro) hinzukommen, variiert von mindestens 2,50 Euro bis maximal 10 Euro. „Die willkürliche Festlegung dieser Ausgaben auf manchmal hohem Niveau führt zu einer Ausnutzung der schwachen Position des Verbrauchers / Bürgers, der gezwungen ist, sie durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen zu zahlen, ohne die Höhe an irgendeiner Stelle anfechten zu können.“ , erklärte der Antitrust-Präsident Roberto Rustichelli. Die Behörde hat in einer zweiten Sitzung am 24. Mai Tabellen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass einige Kommunen zu den Bewertungskosten beispielsweise den Posten „Visure Aci“ zählen, dessen Kosten je nach lokaler Verwaltung variieren mindestens 0,80 € bis maximal 1,83 €, mit einer Differenz von 128 %.

Festzulegende Standarddurchschnittskosten

Die Kosten für „Formulare, Drucker, Patronen, Gerätewartung“ reichen von mindestens 2,50 € bis höchstens 9,30 €, mit einer Differenz von 272 % zwischen den Gemeinden. Das Kartellamt hat dann eine weitere Anomalie festgestellt: Wenn die Bußgeldbenachrichtigung über Pec erfolgt und die den Bürgern in Rechnung gestellten „festen Benachrichtigungskosten“ von 9,50 Euro auf Null zurückgesetzt werden, erhöhen einige Gemeinden die Bewertungskosten erheblich, die bis zu 15 betragen können Euro pro Strafe. Codacons kündigt Kampf an, bereit zu verurteilen, Baldelli erklärt, dass „wir verstehen müssen, was ein Standarddurchschnittswert sein kann, um auf transparente und angemessene Weise festgelegt zu werden, um eine Diskriminierung zwischen Bürgern zu vermeiden, die in verschiedenen Gemeinden wohnen und die unter anderem kann nicht einmal die Höhe dieser Kosten bestreiten und einigen Kommunalverwaltungen die Versuchung nehmen, diesen Posten zur Abrundung der Einnahmen aus Bußgeldern zu verwenden“.



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