Burkini bleibt in französischen öffentlichen Schwimmbädern verboten, ordnet der Staatsrat an

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Der Staatsrat in Frankreich hat das Verbot des Tragens eines Burkini – Ganzkörper-Badeanzüge für Frauen – in öffentlichen Schwimmbädern bestätigt. Die Stadt Grenoble wollte eine Ausnahme gewähren, wird nun aber zurückgerufen.

Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht bestätigte ein Mai-Urteil des Verwaltungsgerichts Grenoble. Es urteilte, dass entgegen der Zielsetzung des Stadtrats die Anpassung der Hausordnung in Schwimmbädern „nur einem religiösen Erfordernis dienen“ solle. Laut Richter handelt es sich um eine „sehr gezielte Regelabweichung“ und „widerspricht der Gleichbehandlung der Nutzer“. Die Stadt Grenoble legte Berufung ein.

Der Staatsrat bestätigt nun das erstinstanzliche Urteil und sagt auch, dass die kommunalen Vorschriften in Grenoble „den Grundsatz der Neutralität öffentlicher Dienstleistungen untergraben“. Der französische Innenminister Gérald Darmanin begrüßte die Entscheidung. Auf Twitter sprach er von „einem Sieg für den Säkularismus und für die gesamte Republik“.

Grenoble wollte auch nicht nur den Burkini in öffentlichen Schwimmbädern zulassen, sondern alle Arten von Badebekleidung, darunter Monokini für Frauen und weite Shorts für Männer. Die neuen Regelungen würden am 1. Juni in Kraft treten.

Das Thema polarisiert seit Jahren die französische Politik. Für Gegner symbolisiert der Burkini die Unterdrückung der muslimischen Frau und vergleicht ihn mit der Politik der Taliban, die Frauen im Land dazu zwingt, sich vollständig zu verhüllen.



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