Die Bürgermeister der flämischen Innenstädte gehen hart gegen das Gesetz zur Verwaltungsdurchsetzung vor. Dieses Gesetz soll den lokalen Behörden mehr Schlagkraft im Kampf gegen den Drogenhandel und die organisierte Kriminalität geben. Doch die Bürgermeister befürchten genau das Gegenteil: So wie die neue Regelung jetzt ist, werden sie erst nach viel mehr Bürokratie eingreifen können. „Dabei ist schnelles Handeln hier sehr wichtig.“
Die organisierte Kriminalität operiert nicht im Schatten, sondern fügt sich in das wirtschaftliche Gefüge unseres täglichen Lebens ein. „Geld wird in Geschäften ohne Kunden gewaschen, Drogen werden in Firmenhangars hergestellt, Menschen werden in Massagesalons ausgebeutet und so weiter. Das sind Dinge, die einem Bürgermeister oder der örtlichen Polizei oft schneller auffallen als dem Justizministerium.“
Es sei wichtig, diesen Spielern das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, um selbst erste Maßnahmen ergreifen zu können, heißt es.
Stärker oder nicht?
Nach intensiver Beratung mit allen Beteiligten legte Innenministerin Annelies Verlinden (CD&V) einen Gesetzentwurf vor. Morgen steht es auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Repräsentantenhauses. Das „Bundesgesetz über den kommunalen Verwaltungsvollzug“ muss neue rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, damit Kommunen effektiver gegen die organisierte Kriminalität vorgehen können, beispielsweise durch den Entzug von Betriebsgenehmigungen oder die Einleitung einer Integritätsprüfung.
Als wir alle Papiere haben, ist der Vogel längst aufgeflogen
Aber genau das Gegenteil ist der Fall, sagt der Verband flämischer Städte und Gemeinden (VVSG) in einer gemeinsamen Mitteilung mit Bürgermeistern verschiedener politischer Parteien: Der aktuelle Gesetzesentwurf bedeutet, dass die lokalen Behörden weniger als bisher in der Lage sein werden, einzugreifen. Die Bürgermeister wollen eine Anpassung.
„Papiertiger“
„Der vorliegende Gesetzentwurf bringt einen Papiertiger zur Welt“, sagt Mathias De Clercq (Open Vld), Bürgermeister von Gent. „Kommunale Behörden müssen in der Lage sein, schnell und effizient gegen die Aushöhlung der Kriminalität einzugreifen. Der Gesetzentwurf bietet diese Garantien heute nicht.“ Beispielsweise können Städte und Gemeinden eine solche „Integritätsuntersuchung“ bei Personen in bestimmten „sensiblen“ Wirtschaftsbereichen durchführen, aber wenn sie eine solche Untersuchung für einen Fall durchführen wollen, müssen sie sofort den gesamten Sektor durchleuchten. Wenn also beispielsweise eine Kommune Probleme mit einem betrügerischen Gastronomiebetrieb hat, muss sie alle Gastronomiebetriebe auf ihrem Gebiet überprüfen lassen. „Das ist praktisch nicht machbar und mit Blick auf unverschuldete Unternehmer nicht wünschenswert.“
Eine Kommune, die selbst über ausreichende Informationen verfügt, um ein Gebäude zu schließen, und dies begründen kann, muss sich zunächst auch obligatorisch von der Direktion für Integritätsbewertung für öffentliche Verwaltungen (DIOB), einer Bundesbehörde, beraten lassen. „Das zeugt von wenig Vertrauen in die Kommunen und widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Außerdem wird die DIOB mit lokalen Beratungsanfragen überhäuft und schafft einen administrativen „Engpass“. Bis wir alle Papiere haben, fliegt der Vogel längst“, sagt Wim Dries (CD&V), Bürgermeister von Genk und Vorsitzender der VVSG.
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Neben der Bundesinitiative liegt nun auch ein Dekretentwurf auf flämischer Ebene zur Einrichtung einer DIOB vor. Der VVSG stellt fest, dass auch dieses Design Anpassungen und Präzisierungen bedarf. Der Verband bittet beide Ebenen zudem ausdrücklich, ihre Initiativen ausreichend aufeinander abzustimmen. „Es besteht absoluter Abstimmungsbedarf zwischen dem Bundesgesetzentwurf und der flämischen Initiative, es kann nicht die Absicht sein, dass wir mit 2 DIOBs arbeiten müssen“, betont auch Mohamed Ridouani (Vooruit), Bürgermeister von Leuven.
„Zurücktreten“
Heute kann ein Bürgermeister auf der Grundlage der verwaltungspolizeilichen Befugnisse aus dem Neuen Gemeindegesetz bei Bedarf eingreifen. Diese Befugnisse sollten gestärkt werden, während der Gesetzentwurf dem Bürgermeister viel restriktivere Bedingungen auferlegt und seine kommunalen autonomen Polizeibefugnisse beschneidet, so der VVSG.
„Das stärkt die Kommunen nicht, wir machen damit einen Rückschritt“, sagt Christoph D’Haese (N-VA), Bürgermeister von Aalst. „Was den Bürgermeistern jetzt bevorsteht, hindert Bürgermeister daran, schnell zu handeln, und das ist sehr wichtig.“ Er ergänzt: „Wo bleibt das Vertrauen in die Kompetenz und Stärke unserer Kommunen?“
„Der gesetzliche Rahmen von Minister Verlinden bringt zusätzliche Barrieren und verfahrenstechnische Fallstricke mit sich“, so das Fazit der N-VA-Landtagsabgeordneten Yngvild Ingels. Die Partei legt ihre eigene Rechnung wieder auf den Tisch. „Unser Gesetzentwurf gibt den lokalen Behörden viel mehr Anpassungsmöglichkeiten, und genau darum geht es bei der Verwaltungsdurchsetzung.“
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