Der Oberste Gerichtshof (HRJ) hat im Jahr 2021 insgesamt 364 Beschwerdeakten abgeschlossen, was insgesamt 639 Beschwerden entspricht. Für 172 Beschwerden haben sich die Beratungs- und Untersuchungsausschüsse für zuständig erklärt. Am Ende erwiesen sich 45 Beschwerden als begründet. Bürgerinnen und Bürger finden mit ihren Beschwerden über die Justiz zunehmend den Weg zum Rat, doch die Mehrheit der eingereichten Beschwerden fällt nicht in die Zuständigkeit des HRJ, heißt es im Jahresbericht vom Donnerstag.
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