Letzte drei Tage zur Beantragung des Mobilitätsbonus 2022. Dabei handelt es sich um einen Anreiz in Höhe von maximal 750 Euro für diejenigen, die im Zeitraum zwischen August und Dezember 2020 Roller, Fahrräder und Abonnements für öffentliche Dienste gekauft und gleichzeitig ein umweltbelastendes Fahrzeug verschrottet haben .
Was ist das
Das Relaunch-Dekret (Gesetzesdekret 34/2020) führte eine Steuergutschrift für diejenigen ein, denen Ausgaben für den Kauf von Fahrzeugen und Dienstleistungen für nachhaltige Mobilität entstanden sind. Das Dekret wurde dann erneut im Jahr 2020 durch das Gesetzesdekret 104 geändert.
Potenzielle Begünstigte
Die Steuergutschrift wird natürlichen Personen zuerkannt, die vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Ausgaben für den Kauf von Elektrorollern, Elektro- oder Muskelfahrrädern, Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel, geteilte oder nachhaltige Elektromobilitätsdienste getätigt haben.
Das Erfordernis der kontextuellen Verschrottung
Die Steuergutschrift kann von natürlichen Personen genutzt werden, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zusammen mit dem Kauf eines Fahrzeugs ein auch gebrauchtes Fahrzeug mit geringem Kohlendioxidausstoß (Co2 zwischen 0 und 110 g / km) verschrottet haben, ein Fahrzeug der zweiten Klasse M1, das unter die in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen fällt (Artikel 1, Absatz 1032 des Gesetzes 145/2018).
Höchstens 750 Euro
Die Abgabenermäßigung wird in Höhe von maximal 750 Euro anerkannt. Da die Obergrenze für die Gesamtausgaben jedoch 5 Millionen Euro beträgt, berechnet die Agentur für Einnahmen den Prozentsatz, indem sie diesen Betrag mit dem Gesamtbetrag der Steuergutschrift vergleicht, der sich aus allen ordnungsgemäß eingereichten Mitteilungen ergibt.