Nicht nur Angestellte, Rentner, Arbeitslose, Selbständige und Freiberufler. Es gibt auch andere Kategorien von Arbeitnehmern, die den von der Regierung vorgesehenen Bonus von 200 Euro erhalten können, um Familien zu unterstützen, die mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu kämpfen haben.
Die einmalige, bereits in einem zweiten Entwurf des Beihilfeerlasses auch auf Staatsbürgerschaftsverdiener, Saisonarbeitskräfte, Selbstständige und Hausangestellte ausgedehnte, ist in ihrer endgültigen Fassung (der Text wurde vom Landesrechnungshof gestempelt und nach dem Unterschrift des Präsidenten der Republik Sergio Mattarella, kann zum Inkrafttreten im Amtsblatt veröffentlicht werden) umfasst – unter bestimmten Bedingungen – auch die Inhaber von koordinierten und kontinuierlichen Zusammenarbeitsverhältnissen, Saisonarbeiter in Tourismus und Unterhaltung, die „zeitweilig“. Unterhaltungspersonal, Hausverkäufer, Selbständige (ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Der Bonus wird 31,5 Millionen Italiener erreichen und den Staat 6,3 Milliarden Euro kosten.
Hier sind die Voraussetzungen und Verfahren für den Erhalt der außerordentlichen Zulage.
Mitarbeiter
Arbeitnehmer mit Arbeitsverhältnissen, für die eine Freistellung des vom Arbeitnehmer abhängigen Anteils an Sozialversicherungsbeiträgen für Invalidität, Alter und Hinterbliebene in Höhe von 0,8 Prozentpunkten anerkannt wird (Voraussetzung war ein zu versteuerndes Jahresgehalt bis zu 35 Tausend Euro) wird vom Arbeitgeber im Juligehalt eine einmalige Zulage von 200 Euro anerkannt. Der Bonus wird automatisch gewährt, sofern der Arbeitnehmer erklärt, nicht Inhaber anderer Arten von Arbeitsleistungen zu sein. Der Bonus ist nur einmal gültig, auch bei mehreren Arbeitsverhältnissen.
Grundeinkommen
Die Julirate des Staatsbürgerschaftseinkommens wird mit dem Freibetrag von 200 Euro integriert. Der Bonus wird unter der Bedingung gezahlt, dass es im Kern des Begünstigten keine Subjekte gibt, die Anspruch auf die Entschädigung haben, da sie anderen Kategorien angehören.