Boiler, stoppt die Heimprämien. Anreize für Hybride und grünes Gas

Boiler stoppt die Heimpraemien Anreize fuer Hybride und gruenes Gas


Steuerliche Anreize für Gasthermen sollen wegfallen. Oder zumindest ihre Struktur radikal zu verändern. Denn die derzeit geltenden Vergünstigungen (vor allem der Ökobonus) könnten für andere Geräte bestimmt sein, wenn in den nächsten Schritten auch der vom EU-Parlament freigegebene Text der Case-Green-Richtlinie bestätigt wird: Vor allem die Anreize gehen an Hybridgeräte und solche, die für den Betrieb mit erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff zertifiziert sind.

Im Bereich der Heizungsanlagen gibt die gestern vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie bereits bei ihrer Umsetzung ein Ziel vor. Grundsätzlich gilt, wie es Brüssel bereits in anderen Maßnahmen formuliert hat, dass sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäuden, die renoviert werden, die Nutzung fossiler Heizsysteme untersagt wird. Vor allem also Gasthermen.

Hybridsysteme ausgeschlossen

Aber Achtung: Hybridsysteme (z. B. bestehend aus Brennwertkessel und Wärmepumpe, gesteuert von einer einzigen Regelung) und für den Betrieb mit erneuerbaren Brennstoffen (z. B. Biomethan oder Wasserstoff) zertifizierte Heizkessel sind von diesen Grenzwerten ausgenommen. Die Einfügung dieser Korrektur in den endgültigen Text war entscheidend für das populäre Ja zur Maßnahme. Obwohl gestern der Berichterstatter des Textes, Ciaran Cuffe, sagte, er sei mit dieser Lösung während der Pressekonferenz zur Vorstellung der Richtlinie unzufrieden.

Neben dem Nutzungsverbot für diese Geräte geht die Richtlinie auch auf das Thema Konzessionen ein. In diesem Zusammenhang ist eine Passage des gestern Vormittag angenommenen Textes von besonderer Relevanz: „Die Mitgliedstaaten – erläutert die Richtlinie – bieten keine finanziellen Anreize mehr für die Installation einzelner Heizkessel, die fossile Brennstoffe verwenden“. Dies geschehe „spätestens seit Januar 2024“. Es bleibt zu verstehen, wie das Verbot in so kurzer Zeit in die Praxis umgesetzt werden kann (es gibt tatsächlich zwei Jahre für die Umsetzung durch die Mitgliedsländer), aber das Prinzip ist sehr klar. Auch weil an einer anderen Stelle des Textes erklärt wird, dass die Mitgliedsländer „ab Inkrafttreten dieser Richtlinie keine finanziellen Anreize für die Installation von Kesseln für fossile Brennstoffe bieten sollten“.

Bestätigte Boni für zertifizierte Kessel

Das oben zum Installationsverbot Gesagte gilt nach ganz ähnlichem Schema auch für Konzessionen. Die Richtlinie berücksichtigt auch in diesem Bereich keine Heizsysteme für fossile Brennstoffe, Hybridheizsysteme und Heizkessel, die für den Betrieb mit erneuerbaren Brennstoffen zertifiziert sind. Kurz gesagt, für sie sollten die Boni erhalten bleiben.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar