Blitz der Nas in Wasserparks und Schwimmbädern, 10 illegale und „verseuchte“ Anlagen geschlossen

Blitz der Nas in Wasserparks und Schwimmbaedern 10 illegale und


Bei der Inspektion von 288 Einrichtungen, darunter Wasserparks und Schwimmbäder, die für Erholungszwecke genutzt werden, wurde festgestellt, dass 83 oder 28 % unregelmäßig sind. Und die Bilanz der von den Nas Carabinieri durchgeführten Kontrollen, die auch zehn Schließungsmaßnahmen gegen ebenso viele aquatische Freizeiteinrichtungen und -bereiche anordneten, die als missbräuchlich oder aufgrund schwerwiegender kritischer Probleme als unvereinbar mit der Fortsetzung spielerischer Aktivitäten und mit der Frequentierung der Benutzer angesehen wurden. .

Unter diesen wurde in vier Episoden in den Provinzen Messina, Viterbo und Latina festgestellt, „dass das in Schwimm- und Unterhaltungseinrichtungen verwendete Wasser – sagen die Nas Carabinieri – nicht geeignet ist und auch einen hohen Gehalt an fäkalen Coliformen und bakteriellen Belastungen, wie z Wasser aufgrund des potenziellen Risikos toxischer Infektionen für die menschliche Gesundheit gefährlich machen“.

3 weitere völlig illegale Schwimmbäder wurden in den Provinzen Neapel, Reggio Calabria und Bari sowie 3 weitere Einrichtungen aufgrund erheblicher struktureller Mängel und Genehmigungsmängel geschlossen. Die Verstöße betrafen auch Situationen der Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz und der Vermeidung von Risiken bei der Nutzung der Einrichtungen durch Benutzer, einschließlich Maßnahmen zur Eindämmung der epidemischen Ausbreitung von Covid-19, wie das Fehlen von Informationstafeln für Besucher und das Fehlen einer regelmäßigen Reinigung und Desinfektion.

An den Erfrischungspunkten innerhalb der Strukturen wurden mehr als 250 kg Lebensmittel beschlagnahmt, die zur Verabreichung an Kunden bestimmt waren, die Ergebnisse abgelaufen und nicht rückverfolgbar waren, und es wurden hygienische und bauliche Mängel in den Umgebungen für die Essenszubereitung festgestellt, die häufig auf engstem Raum behoben wurden Mindestanforderungen zur Gewährleistung optimaler Betriebs- und Wartungsbedingungen.



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