Bills wird die Möglichkeit eines Anbieterwechsels innerhalb von 24 Stunden geprüft. Aber die Zeiten sind lang

Bills wird die Moeglichkeit eines Anbieterwechsels innerhalb von 24 Stunden


Die Behörde für Energie, Netze und Umwelt hat einen Plan entwickelt, um sicherzustellen, dass, wie von Europa gefordert und von Italien mit dem Dekret 210 von 2021 umgesetzt, der Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung an jedem Tag des Monats gewährleistet ist. Das zur Vernehmlassung gestellte Dokument (Einsendeschluss auf den 3. Februar festgelegt) enthält die ersten Leitlinien zur schrittweisen Verkürzung des Zeitpunkts des Wechsels (auch als Wechsel bezeichnet), um sicherzustellen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 beides gewährleistet ist sicherte den Kunden das Recht, einen neuen Lieferanten zu bestimmen, wenn dies ihnen ermöglicht, die vorteilhaftesten kommerziellen Angebotsmöglichkeiten auf dem Markt zu nutzen.

Wie das Verfahren derzeit abläuft

Im Falle eines Wechsels ist das Datum des Inkrafttretens des neuen Liefervertrags normalerweise der Erste des Monats und der Antrag muss bis zum 10. des Vormonats gestellt werden. Bereits heute gibt es jedoch zwei Fälle, in denen das Datum des Lieferantenwechsels ein beliebiger Tag im Monat sein kann (Untermonatswechsel): die Vertragsübernahme mit Wechsel und der Abschluss eines neuen Liefervertrags mit Ende Kunden nach der Freischaltung von Diensten letzter Instanz, aber auch die Kündigung von Versand- und Transportverträgen wegen Nichterfüllung durch den Nutzer.

Was die europäische Richtlinie vorsieht

Nach der europäischen Richtlinie 2019/244, die gemeinsame Regeln für den Elektrizitätsbinnenmarkt festlegt, soll es dank der „stärkeren Verbreitung von Informationstechnologien bis 2026 grundsätzlich möglich sein, das technische Verfahren zum Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abzuschließen jeden Werktag“. Dieselbe Weisung führt weiter aus, dass «andere Schritte des Lieferantenwechselverfahrens vor Beginn des entsprechenden technischen Verfahrens abgeschlossen sein müssen», so dass «die Gesamtdauer des Lieferantenwechselverfahrens drei Wochen ab Aufforderung durch den nicht überschreiten soll Verbraucher“.

Die Rolle von Smart Metern

Der Bezug der EU-Richtlinie bezieht sich auf die Verbreitung von Smart Metern: Derzeit, erläutert Arera in dem zur Vernehmlassung vorgelegten Dokument, seien rund 26 Millionen Smart Meter der zweiten Generation installiert, für die die Erfassung und tägliche Bereitstellung der Messdaten zwar erfolge Der restliche Teil der Zähler besteht fast ausschließlich aus elektronischen Zählern der ersten Generation, die eine Fernablesung der Messung ermöglichen. Ergo: Bei der ordentlichen Abwicklung von untermonatigen Wechselmaßnahmen gibt es keine besonderen Probleme.

Die Phasen des Übergangs

Auf der Grundlage der Bestimmungen des Erlasses will Arera daher in erster Linie die Straffung des technischen Lieferantenwechselverfahrens gewährleisten, indem die Möglichkeit eines Antrags auf „Wechselvorbehalt“ eliminiert wird, den der sendende Benutzer nun stellen kann auslösen, indem er den Antrag zurückzieht, wenn er einige Informationen über die Rücknahmestelle in Bezug auf Zahlungsrückstände (Vorhandensein von Anträgen auf Aussetzung der Lieferung) und Neigung zum Lieferantenwechsel (Anzahl der eingereichten Änderungsanträge) erhält.



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