Beschaffungscode: alle Neuigkeiten von Aufträgen an die Datenbank

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Preisüberprüfung

Die Kriterien für die Kostenanpassung in den Verträgen ändern sich: Die Eventualverbindlichkeit wird auf 5 % reduziert und die Erhöhung oder Verringerung der Beträge wird auf 80 % der Differenz anhand von Indizes berechnet, die von Istat erstellt wurden und zusammen mit der relativen Berechnungsmethode auf dem institutionellen Portal veröffentlicht werden des Instituts. Das Ministerium kann vorbehaltlich eines Erlasses im Einvernehmen mit Istat zusätzliche zu verwendende Indizes bereitstellen.

Datenbank der öffentlichen Aufträge

Artikel 22 des Textes, der der Antikorruptionsbehörde die Führung und Verwaltung der digitalen Plattform zuweist, die jedoch ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wird. Die virtuelle Akte des Wirtschaftsbeteiligten wird bei der Bank geführt, die unter anderem Bericht erstattet andere, einschließlich etwaiger Ausschlussklauseln. Ab dem Monat Januar müssen die qualifizierten Vertragsstationen aufgrund der von Agid identifizierten technischen Spezifikationen zur Interoperabilität alle ihre Daten elektronisch übermitteln können, ab dem 1. Juli 2024 auch alle anderen. Die Informationen und Daten in Bezug auf die Planung von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen sowie die Verfahren des Lebenszyklus öffentlicher Aufträge (E-Vergabe) müssen dann in dem von Anac verwalteten großen Gehirn gespeichert werden.

Die Sanierung der Contracting-Stationen

Bei Verfahren mit einem Wert von mehr als 500.000 Euro ist eine Qualifizierung beim öffentlichen Auftraggeber erforderlich. Die Verbände der Gemeinden, Provinzen, Metropolen, Provinzhauptstädte und Regionen sind in der Liste der qualifizierten Beschaffungsstellen mit Vorbehalt eingetragen. Die Qualifizierung erfolgt mit dem Immatrikulationsantrag ab dem 1. Juli, die bedingte Immatrikulation endet am 1. Juli 2024 mit der Prüfung der wesentlichen Voraussetzungen.

Schweres berufliches Fehlverhalten

Eine eiserne Faust für einige Arten von Verbrechen, eine sanftere Haltung für andere. Es ist eines der „heißesten“ Kapitel des neuen Kodex und auch im Zentrum einer gewissen Debatte zwischen Juristen und vor allem zwischen Bauunternehmen, die sich gegen eine „willkürliche“ Regelung bei schweren Berufsdelikten wehren. Die Klausel, die den öffentlichen Auftraggebern das Recht einräumte, Unternehmen aufgrund „jeder anderen Handlung oder Tatsache, aus der schwerwiegende, genaue und übereinstimmende Anhaltspunkte für das erneute Auftreten der Ausschlusssituation ersichtlich sind“, auszuschließen, wurde gestrichen.

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