Beschädigtes Nummernschild: Überfahren Sie eine rote Ampel, Bußgelder gehen an eine andere Person

Beschaedigtes Nummernschild Ueberfahren Sie eine rote Ampel Bussgelder gehen an

Über 700 Euro Strafe und 36 Punkte Entzug des Führerscheins für eine 60-Jährige aus Rom, die Verstöße wurden jedoch einer anderen Autofahrerin mit Wohnsitz in Norditalien wegen ihres unleserlichen Nummernschilds angezeigt

Sie überfuhr eine rote Ampel in der Via Cristoforo Colombo a Rommehrmals und über einen langen Zeitraum, unter Ausnutzung eines beschädigtes Nummernschild. L‘60-jähriger Autofahrer Sie wurde erwischt, weil ihre Geldstrafen bei eins lagen Frau mit Wohnsitz in Norditalien, der noch nie in dieser Gegend gewesen war und ein Fahrzeug einer anderen Marke als der in den Berichten genannten besaß. So kam die örtliche Polizei mithilfe der Kameras dem Täter auf die Spur und stellte fest, dass der letzte Buchstabe des Nummernschilds, ein „C“, so abgenutzt war, dass er wie ein „L“ aussah und zur falschen Identifizierung geführt hatte des beteiligten Fahrzeugs. Der Täter hat sich angesammelt Bußgelder über 700 Euro und 36 Punkte abgezogen auf ihren Führerschein, der daher entzogen wurde. Darüber hinaus wurde das Auto bis zur Neuzulassung gestoppt, da sich herausstellte, dass das Nummernschild unleserlich war, da es keine Reflektoren hatte und beschädigte Schriftzeichen aufwies.

Was das Gesetz sagt

Das italienische Recht sieht vor, dass der Besitzer eines Fahrzeugs, dessen Nummernschild so beschädigt ist, dass es auch nur teilweise unleserlich ist, dazu verpflichtet ist sofort behoben. Die einzige Lösung ist Neuzulassung des Fahrzeugs, was zur Ausstellung eines neuen Nummernschilds und eines einzigen Umlauf- und Eigentumsdokuments führte. Um es zu erhalten, müssen Sie vorlegen bei der Polizei melden und die beschädigten Nummernschilder zurückzugeben, zusätzlich zur Zahlung der Gebühren, die je nach Fahrzeug variieren und bei Pkw bis zu 83,98 Euro betragen können. Wer mit einem beschädigten und damit nicht deutlich und nicht vollständig lesbaren Kennzeichen fährt, drohen doppelte Strafen: einmal Bußgeld von 42 bis 173 Euro und das Verwaltungshaft des Fahrzeugs für drei Monate Dies führte zur Beschlagnahmung des beschädigten Nummernschilds. Im Falle eines Rückfalls sieht das Gesetz vor Beschlagnahme des Fahrzeugs.



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