Berufungsgericht warnt davor "Schneeball-Effekt" auf die Staatsverschuldung

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Unter anderem infolge höherer Zinsen und einer deutlich sinkenden Inflation ab 2024 könnte ein „Schneeballeffekt“ die Staatsverschuldung in den kommenden Jahren in die Höhe treiben. Davor warnt der Rechnungshof in einem Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Staatshaushalt 2023.

Auf Basis des Haushaltsentwurfs werde die belgische Schuldenquote von 105,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2022 auf 108,2 Prozent im Jahr 2023 steigen, schreibt der Rechnungshof. Für Bund und Sozialversicherung wird bei unveränderter Politik ein Anstieg von 87,7 Prozent des BIP im Jahr 2024 auf 93,5 Prozent des BIP im Jahr 2027 angenommen Das BIP eines Landes oder einer Region ist der Marktwert aller in einem Jahr produzierten Waren und Dienstleistungen .

Allerdings weist das Gericht darauf hin, dass die Zinsen bis Anfang dieses Jahres historisch niedrig waren, wodurch die implizite Verzinsung der Bundesschuld deutlich unter der Inflation lag. Dadurch konnte der Schneeballeffekt, der die Verschuldung in den 1980er Jahren stark ansteigen ließ, trotz eines erheblichen Primärdefizits und eines verlangsamten Wirtschaftswachstums vermieden werden.

Düstere Aussichten

Die Aussichten des Hofes für die kommenden Jahre sind düsterer. „Die Aktivierung dieses Schneeballeffekts könnte durch die Kombination eines deutlichen Rückgangs der Inflation, der ab 2024 erwartet wird (1,8 Prozent), des wahrscheinlichen Anstiegs des impliziten Zinssatzes aufgrund der Erhöhung um fast 200 Basispunkte (oder 2 Prozent) erleichtert werden. der Finanzmarkt-Referenzsätze im Jahr 2022 und die projizierte Aufrechterhaltung eines großen Primärdefizits“, heißt es in der Warnung.

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Befreiungsklausel

Darüber hinaus erinnert der Rechnungshof daran, dass in diesem Jahr noch eine „allgemeine Ausweichklausel“ für die EU-Länder in Kraft ist, die einen flexibleren Umgang mit den europäischen Haushaltsregeln ermöglicht. Aber ab 2024 wird diese Klausel aufgehoben und es gelten wieder die strengen Fiskalregeln. Zu diesem Zeitpunkt „werden hoch verschuldete Mitgliedstaaten wie Belgien aufgefordert, nachzuweisen, dass sie die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um ihre Staatsverschuldung innerhalb von vier Jahren abzubauen“, so der Rechnungshof.

Schließlich wurden auch die Zinslasten für 2022 auf 6,9 Milliarden Euro angepasst. Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass diese Prognosen auf Annahmen beruhen, die im September getroffen wurden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Kredite zur Finanzierung der Zinsbelastung erhöht werden müssen. Ein Anstieg der Zinskurve um 1 Prozent droht im nächsten Jahr mit zusätzlichen budgetären Kosten von 660 Millionen Euro verbunden zu sein.

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