Der belgische Staat hat im laufenden Verfahren gegen Nizar Trabelsi eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Der Tunesier war 2004 wegen eines geplanten Anschlags auf den Militärstützpunkt Kleine Brogel verurteilt worden. Das Brüsseler Berufungsgericht entscheidet nun, dass Belgien die Vereinigten Staaten darüber informieren muss, dass Trabelsi nicht ein zweites Mal wegen derselben Straftaten verurteilt werden kann. Die damit verbundene mögliche Strafe wurde von 50.000 auf 250.000 Euro erhöht.
Der Kassationsgerichtshof bestätigte bereits im März 2021, dass Trabelsi in den Vereinigten Staaten nicht mehr für die Straftaten angeklagt werden kann, für die er in Belgien verurteilt wurde. Das musste unser Land auch den amerikanischen Behörden klarmachen.
Da dies nicht weiterverfolgt wurde, leiteten die Anwälte von Trabelsi ein Eilverfahren ein. Nun hat ihnen das Berufungsgericht in Brüssel recht gegeben. „Der Justizminister missversteht das belgische Auslieferungsgesetz von 1874. Er muss die gerichtlichen Entscheidungen respektieren“, heißt es dort. Die Anwälte sagen, sie seien „entsetzt über die Komplizenschaft unseres Landes bei der Folter und den schweren Verletzungen der Grundrechte unseres Mandanten“.
Schildkrötenboom
Trabelsis Auslieferung wurde 2011 von der damaligen Justizministerin Annemie Turtelboom genehmigt. Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Belgien untersagt, Trabelsi an die USA auszuliefern. Die belgische Regierung wartete nicht auf die Erschöpfung der Rechtsmittel und die Auslieferung erfolgte am 3. Oktober 2013.
2014 erklärte der EGMR die Auslieferung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und verurteilte Belgien sogar zu einer Entschädigung von 90.000 Euro an Trabelsi. Am 12. September wird das Berufungsgericht einen Antrag auf vollständige Entschädigung prüfen.
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