Belgier im Ausland können 2024 nicht an den Landtagswahlen teilnehmen

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Der Senat stimmte im Juli 2020 einstimmig einem Sondergesetzvorschlag zu, der jedoch bisher nicht vom Repräsentantenhaus erörtert wurde. Da die Wahlordnung ein Jahr vor dem Wahltermin festgelegt werden muss, könne diese Bundesgesetzgebung nicht mehr rechtzeitig geändert werden, stellt Jambon fest.

Heute können Belgier im Ausland nur noch an den Bundes- und Europawahlen teilnehmen. Im flämischen Koalitionsvertrag verpflichtete sich die flämische Regierung, dafür zu sorgen, dass auch Landsleute im Ausland an den Regionalwahlen teilnehmen können. Jambon weist in seiner Antwort darauf hin, dass die flämische Regierung das Dossier bereits 2015 beim Konsultationsausschuss eingereicht habe.

Im November 2019 legte Senatspräsidentin Stephanie D’Hose zusammen mit liberalen und CD&V-Kollegen einen Vorschlag für ein Sondergesetz im Senat vor. Am 10. Juli wurde der Text vom Plenum des Senats bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet, die Diskussionen dort haben jedoch bisher noch nicht begonnen.



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