"Belgien verstößt gegen Alterskontrollrichtlinien für ausländische Minderjährige“

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Die Art und Weise, wie unser Land unbegleitete Minderjährige bei der Ankunft behandelt, verstößt gegen europäische und internationale Richtlinien. Das sagen zwei spezialisierte Zentren der Universität Gent in einer Empfehlung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), schreibt Knack am Dienstagmorgen.

Im vergangenen Jahr wurden 7.180 Meldungen über unbegleitete Minderjährige erstattet. Oft ist nicht sofort klar, ob die ankommende Person wirklich minderjährig ist. Deshalb führt der zuständige Vormundschaftsdienst eine ärztliche Altersprüfung durch. Dieser Dienst fällt unter die Zuständigkeit von Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD).

Im Jahr 2021 wurden 2.435 Altersentscheidungen getroffen. Etwa 69 Prozent erwiesen sich nach diesem Test als volljährig.

Aber diese Alterskontrolle ist nicht unumstritten. Seit September 2021 ist ein Fall beim EGMR anhängig. Es handelt sich um eine Frau aus Guinea, deren Altersüberprüfung zeigen würde, dass sie bei ihrer Ankunft im Jahr 2019 volljährig war, eine Entscheidung, die sie ablehnt.

In diesem Fall leisteten zwei spezialisierte Zentren der Universität Gent eine sogenannte „Intervention durch Dritte“. Dies sind das Human Rights Center (HRC) und das Center for the Social Study of Migration and Refugees (CESSMIR). Durch eine solche Intervention bietet der Gerichtshof NGOs oder Akademikern die Möglichkeit, Rechtsberatung zu leisten.

Dem Rat zufolge verstößt die Art und Weise, wie unser Land das Alter unbegleiteter Minderjähriger bestimmt, gegen europäische und internationale Richtlinien.

Knochenscan

Ein Dorn im Auge ist die Art und Weise, wie der Vormundschaftsdienst das Alter mutmaßlicher Minderjähriger prüft. Dies geschieht über einen Knochenscan, auch bekannt als „Triple-Test“. Die Genter Zentren weisen darauf hin, dass die wissenschaftliche Untermauerung des Knochenscans alles andere als klar ist. Der Unsicherheitsspielraum wäre also zu groß. So ist die Chance eines Fehlers schnell gegeben, so wie es sich anhört.

Außerdem würde der Vormundschaftsdienst nicht richtig handeln, wenn er mutmaßlichen Minderjährigen während der laufenden Ermittlungen nicht sofort einen vorübergehenden Vormund anbietet.



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