Eine der Neuerungen der Aid bis im Energiebereich ist die Stärkung des Sozialbonus für Strom und Gas für das vierte Quartal 2022. Die Einrichtung richtet sich an inländische Nutzer in wirtschaftlich benachteiligten Situationen mit Isee bis zu 12.000 Euro oder in schwerwiegenden gesundheitlichen Situationen.
Preiskontrolle für Gas auch für über 75-Jährige
Darüber hinaus wird die Unterstützung für sogenannte „schutzbedürftige“ Kunden auch nur für Gasrechnungen verstärkt, unter denen das Dekret auch Personen über 75 Jahre, Menschen in wirtschaftlichen und körperlichen Notlagen, Behinderte und Menschen mit Versorgungsleistungen vorsieht auf den kleineren nicht miteinander verbundenen Inseln oder in Notunterkünften nach einer Katastrophe. Ab dem 1. Januar 2023 muss den „Verwundbaren“ ein kontrollierter Gaspreis garantiert werden, der „die tatsächlichen Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt, die effizienten Kosten der Vermarktungsdienstleistung sowie die Vertragsbedingungen und die Qualität der Dienstleistung widerspiegelt“. von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) mit einer oder mehreren Maßnahmen festgelegt und regelmäßig aktualisiert“.
Aussetzung einseitiger Vertragsänderungen
Eine weitere wichtige Neuerung, die durch das Dekret Aid bis eingeführt wurde, ist die Aussetzung der Option für Strom- und Gaslieferanten bis zum 30. April 2023, die Vertragsbedingungen zum Preis einseitig zu ändern. Die Vorschrift setzt auch die bereits vor Inkrafttreten des Erlasses an die Kunden kommunizierten Mitteilungen außer Kraft, sofern die Preisänderungen nicht bereits erfolgt sind.
Allgemeine Netzentgeltrücksetzung bestätigt
Um die Auswirkungen von Preiserhöhungen im Stromsektor zu verringern, hebt Arera schließlich für das vierte Quartal 2022 die Tarife für allgemeine Stromnetzentgelte auf, die für Niederspannungsnutzer im In- und Ausland für andere Zwecke gelten verfügbare Leistung bis 16,5 kW.