Bankwesen, die Falle der Nebenleistungen: Die Regierung verpflichtet sich, die fiskalische Belastung für Hypotheken aufzuheben

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Das MEF verkündet, dass die Lösung für die Steuererhöhung die Steuerfalle sei Nebenleistungen Auf den Lohnabrechnungen wird es mit der Steuerreform in Kürze Einzug geben. Die Nebenleistung der subventionierten Hypothek, die Bankern für einige Monate gewährt wird, ist eine echte Falle auf den Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter von Kreditinstituten. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers aufgrund der Zinserhöhung der EZB im letzten Jahr vollständig entfallen ist.

Die Nebenleistungsfalle

Die Gewährung von Krediten an Bankangestellte ist faktisch die Referenznebenleistung. Die Steuerdisziplin dieser Leistung sieht vor, dass „bei der Gewährung von Darlehen 50 % der Differenz zwischen dem Zinsbetrag, der zum am Ende eines jeden Jahres geltenden offiziellen Diskontsatz berechnet wird, und dem Zinsbetrag, der zum angewandten Zinssatz berechnet wird.“ wird angenommen. auf ihnen.“ Ein Steuermechanismus, der für Hypotheken mit variablem Zinssatz faktisch neutral wirkt, bei festverzinslichen Krediten jedoch stark verzerrende Auswirkungen hat.

Wenn die Festhypothek ihre Vorteile verliert

Tatsächlich ist die Festhypothek für den Steuerzahler nur in Zeiten sinkender Zinsen vorteilhaft. Doch mit der Erhöhung der Steuersätze führt die derzeit geltende steuerliche Behandlung dieser Festhypotheken, die als Leistungen an Arbeitnehmer gewährt werden, zu steuerpflichtigen Werten, die nicht die vom Arbeitnehmer tatsächlich erhaltene günstige Behandlung widerspiegeln.

Die Regierung sucht nach Lösungen

Nach zahlreichen Berichten von Handelsvertretern und insbesondere von Gewerkschaften wie Fabi hat die Regierung ein Thema ins Rampenlicht gerückt, das für viele Bankmitarbeiter besonders heikel und komplex geworden ist. So sehr, dass der Unterstaatssekretär für Wirtschaft Sandra SavinoIn seiner Antwort im Finanzausschuss der Kammer auf eine Frage der Demokratischen Partei zur Möglichkeit von Nebenleistungen (gewährt in Form von Darlehen zu subventionierten Zinssätzen) gab er bekannt, dass an der Möglichkeit einer Korrektur des Kriteriums für die Wohnung gearbeitet werde -Tarifermittlung des Einkommens bei der Gewährung von festverzinslichen Darlehen an Arbeitnehmer. Die Frage sei analysiert worden, erinnerte Savino „während der Prüfung der Delegation an die Regierung zur Steuerreform“ und insbesondere von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e), wo die Überarbeitung und Vereinfachung der Bestimmungen zur Steuerbehandlung vorgenommen wurde von Beträgen und Werten, die bei der Bildung des Arbeitnehmereinkommens ausgeschlossen sind, unter besonderer Berücksichtigung der Grenzen der Einkommenskonkurrenz bei der Abtretung von Nebenleistungen. In diesem Zusammenhang, so der Unterstaatssekretär, werde „die Regierung eine Intervention zur Rationalisierung der Sektorvorschriften prüfen“.



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