Autos, der Ökobonus beginnt am 23. Januar erneut, während auf die neuen Anreize gewartet wird

Autos der Oekobonus beginnt am 23 Januar erneut waehrend auf


Der „alte“ Ökobonus für Autos beginnt wieder und wartet auf das Inkrafttreten der neuen, großzügigeren Anreize. Ab dem 23. Januar um 10 Uhr können Händler Beiträge für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen der Kategorien M1 (Pkw), L1e – L7e (Motorräder und Mopeds) sowie N1 und N2 (Nutzfahrzeuge) reservieren Das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy gibt jedoch an, dass es an einer Änderung des aktuellen Dekrets arbeitet, „um den Anreiz zu verbessern und dabei die Marktentwicklung und die Bedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen“. Dies ist das neue Beitragssystem, das Minister Urso im Interview mit Il Sole-24 Ore am 20. Dezember erwartet hat.

Ein paar Wochen Übergang

Im Wesentlichen werden die alten Anreize, die ohnehin auf der Grundlage der Bestimmungen eines früheren Erlasses des Premierministers beginnen, nur noch für einige Wochen verfügbar sein, da das Ministerium nach einem für den 1. Februar geplanten Treffen mit den Branchenverbänden beabsichtigt, zur Unterzeichnung des Premierministerdekrets durch den Premierminister zu führen, das die neuen Werte in Kraft setzen wird. Eine Situation, die objektiv zu Unsicherheit führen könnte, aber höchstwahrscheinlich dazu führen wird, dass Käufer ihre Einkäufe einfrieren, während sie darauf warten, dass das neue System in Kraft tritt.

Die aktuelle Version

Zusammenfassend ist dies die aktuelle Version des Ökobonus. Für Autos mit Schadstoffemissionen zwischen 0 und 20 g/km CO2 (Modelle bis 35.000 Euro + MwSt.): 5.000 Euro mit Verschrottung und 3.000 Euro ohne. Wer Autos der Kategorie 21-60 g/km CO2 kauft (bis zu 45.000 Euro + MwSt.), kann mit Verschrottung 4.000 Euro und ohne Verschrottung 2.000 Euro erhalten. Schließlich im Bereich von 61-135 g/km CO2 (bis zu 35.000 Euro + MwSt.): 2.000 Euro nur bei Verschrottung.

Die kommende Version

Das neue System wird mit einer Mitgift zwischen 900 Millionen und 1 Milliarde rechnen (es wird von den Resten der alten Version abhängen). Bestätigt sind die drei Bänder: 0-20 Gramm CO2 pro km (Vollelektroautos), 21-60 (Plug-in-Hybride), 61-135 (Vollhybride, aber auch verschiedene Euro6-Diesel- und Benzinmodelle). In den ersten beiden Kategorien gilt eine Erhöhung um 25 % für natürliche Personen mit einem ISEE von weniger als 30.000 Euro; zugelassen sind auch juristische Personen, darunter Vermieter, aber keine Händler. Für diejenigen, die ohne Verschrottung kaufen, beträgt der Beitrag 6.000 Euro im Bereich 0-20, 4.000 Euro im Bereich 21-60, während es in der dritten Emissionskategorie keinen Bonus gibt. Bei der Verschrottung erhöht sich die Menge zunehmend, je nachdem, wie alt und damit umweltschädlich das Fahrzeug ist. Wenn Sie einen Euro 4 verschrotten, können Sie von 9.000 Euro im Bereich 0-20, 5.500 Euro im Bereich 21-60 und 1.500 Euro im Bereich 61-135 profitieren. Mit einem Euro 3 kommen Sie auf 10.000 Euro, 6.000 und 2.000 Euro. Bei einem Euro 0, 1 oder 2 gibt es jeweils einen Sprung auf 11.000 Euro, 8.000 und 3.000 Euro. Für alle diese Anreize gibt es eine Höchstpreisschwelle für das käufliche Modell ohne Mehrwertsteuer, die in den Emissionsbereichen 0-20 und 61-135 bei 35.000 Euro und in den Emissionsbereichen 21-60 bei 45.000 Euro liegt.

Sozialleasing

Versuchsweise sollte auch eine Maßnahme namens „Social Leasing“ eingeführt werden, d. h. eine Zuwendung an natürliche Personen, die einen langfristigen Mietvertrag für mindestens 3 Jahre für eines der für den Ökobonus berechtigten Fahrzeuge abschließen. In diesem Fall wird die Höhe des Beitrags durch einen Ministerialerlass innerhalb von 120 Tagen nach dem Ministerpräsidentenerlass festgelegt. Gemäß den Bestimmungen des Vermögensdekrets verdoppeln sich die Beiträge für Taxis und für Mieten mit Fahrer. Die Erhöhung wird insbesondere denjenigen gewährt, die den außerordentlichen Wettbewerb zur Ausstellung neuer Führerscheine gewinnen, sowie denjenigen, die den Dienstwagen ersetzen.



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