Bitte um Autonomie
Über den Antrag auf Zuweisung weiterer Formen und besonderer Bedingungen der Autonomie entscheidet die Region nach Anhörung der örtlichen Behörden und gemäß den im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie festgelegten Modalitäten und Formen. Die Region ist daher als einzige Körperschaft berechtigt, das Verfahren für differenzierten Regionalismus einzuleiten, vorbehaltlich der Konsultation mit den örtlichen Behörden.
Der von der Region genehmigte Antrag muss an den Präsidenten des Ministerrats und an den Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien gerichtet werden. Letzterer hat die Aufgabe, mit der betreffenden Region Verhandlungen zur Genehmigung des Abkommens aufzunehmen. Der Beginn der Verhandlungen erfolgt nach Einholung der Evaluierung der zuständigen Minister und des Ministers für Wirtschaft und Finanzen (hierbei geht es um die Ermittlung der bereitzustellenden Finanzmittel). Dreißig Tage nach der Anfrage werden die Verhandlungen immer noch aufgenommen.
Gegenstand
Der oder die Initiativakte jeder Region können ein oder mehrere Themen oder Themenbereiche betreffen.
Vorvertrag
Es obliegt dem Ministerrat, auf Vorschlag des Ministers für regionale Angelegenheiten und Autonomie die zwischen dem Staat und der Region ausgehandelte vorläufige Vereinbarung zu genehmigen, der ein technischer Bericht beizufügen ist. Die vorläufige Vereinbarung muss unverzüglich an die Einheitskonferenz weitergeleitet werden (die Konferenz der Bundesstaaten, Städte und Kommunen und die Konferenz der Bundesstaaten und Regionen treffen sich auf Einberufung des Premierministers zu Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse der Regionen, Provinzen, Gemeinden und Berggemeinden). ) zur Stellungnahme innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Übermittlung.
Dokumente zur Parlamentspolitik
Nach Abgabe der Stellungnahme durch die Gemeinsame Konferenz und in jedem Fall nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Stellungnahme wird der Vorentwurf der Vereinbarung unverzüglich den Kammern zur Prüfung durch die zuständigen parlamentarischen Gremien übermittelt. Diese äußern ihre diesbezügliche Stellungnahme gemäß ihren jeweiligen Vorschriften innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum der Übermittlung der vorläufigen Vereinbarungsskizze nach Anhörung des Präsidenten des betreffenden Regionalrats in Form von Leitfäden. Nach Bewertung der Stellungnahme der Einheitskonferenz und auf der Grundlage der von den zuständigen parlamentarischen Gremien herausgegebenen Grundsatzdokumente – in jedem Fall aber nach sechzig Tagen – bereitet der Präsident des Ministerrats oder der Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien vor die endgültige Vereinbarung über das System, ggf. am Ende weiterer Verhandlungen mit der betreffenden Region.