Das Neuwagen-Anreizprogramm für 2024 umfasst auch Gebrauchtwagen und die Möglichkeit der Verschrottung von Euro-5-Autos. Die vom Minister für Wirtschaft und Made in Italy, Adolfo Urso, erwarteten Maßnahmen wurden am Automotive-Tisch vorgestellt. Die Anreize für Gebrauchtwagen belaufen sich auf 2 Tausend Euro, Sie verfügen über ein Budget von 20 Millionen Euro, richten sich an natürliche Personen und dienen der Anschaffung neuer Fahrzeuge der Klasse M1, mindestens der Klasse Euro 6, mit einem Wert von höchstens 25.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), die bisher nicht von Anreizen profitiert haben. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Maßnahme ist die Verschrottung eines seit mindestens 12 Monaten im Besitz befindlichen Fahrzeugs der Klasse bis Euro 4. Darüber hinaus sind Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für Anreize zur Langzeitmiete durch natürliche Personen vorgesehen.
Das neue Öko-Anreizprogramm wird Ende März in Kraft treten
Das neue Öko-Anreizprogramm 2024, das bis Ende März in Kraft treten wird, beläuft sich auf 950 Millionen Euro (davon 10 „geerbt“ aus den Fonds 2023). Im Ecobonus-Plan sind 793 Millionen für Autos, 35 Millionen für Mopeds, Motorräder und Vierräder, 53 Millionen für leichte Nutzfahrzeuge, 20 Millionen für Gebrauchtwagen und 50 Millionen für Langzeitmieten vorgesehen.
Emissionsbänder
Im Vergleich zur Vergangenheit hat sich die Verteilung der Anreize für die verschiedenen Fahrzeugtypen verändert. Die „saubersten“, also die Elektrofahrzeuge mit Emissionen zwischen 0 und 20 Gramm CO2 pro km, können mit 240 Millionen Euro rechnen, 150 Millionen gehen an die Plug-in-Hybride mit 21 bis 60 g/km Die größte Zuteilung – 403 Millionen – geht an Autos im Bereich zwischen 61 und 135 g/km, also Vollhybrid, Mildhybrid und mit verbrauchsarmen Benzin- oder LPG-Motoren. Im Vergleich zur Vergangenheit stellt dies eine Kehrtwende dar, bei der die Aufmerksamkeit stärker auf Autos mit günstigeren Preislisten im Vergleich zu reinen Elektroautos gelegt wird, ein Marktsegment, das (im Gegensatz zu BEVs) die verfügbaren Mittel immer in sehr kurzer Zeit erschöpft hat.
Verschrottungen
Der Plan „unterstützt“ die Verschrottung von Autos der Kategorie Euro 0 bis Euro 5 (bisher ausgeschlossen), sofern sie seit mindestens 12 Monaten im Besitz des Begünstigten oder eines mit ihm zusammenlebenden Familienmitglieds sind: die Mittel für die Verschrottung von Euro 5s sind jedoch auf den Kauf von Elektro- oder Plug-in-Hybridautos beschränkt. Die Erhöhung der Beträge um 25 % wurde für den Fall eines ISEE-Familieneinkommens von weniger als 30.000 Euro bestätigt, wobei der maximale Anreiz 13.750 Euro erreichen kann. Auch Unternehmen sollen auf die Prämien zugreifen können, mit Ausnahme von Autohändlern. Für die Anreize gilt eine Beschränkung des Eigentumserhalts am Fahrzeug, die für natürliche Personen 12 Monate beträgt, während sie für juristische Personen auf 24 Monate ansteigt. Zwölf Monate Eigentumsbeschränkung auch für Prämien auf Mopeds/Motorräder/Vierräder.
Boni
Der Mechanismus der neuen Anreize für 2024 ist besonders lohnend für diejenigen, die umweltschädlichere Autos verschrotten (0,1 und 2 Euro) und unterstützt Autofahrer mit geringerem Einkommen. Tatsächlich wird für den Bereich von 0 bis 20 g/km ein Bonus von 6.000 Euro ohne Verschrottung erwartet, der bei Verschrottung von Euro 0,1- und 2-Fahrzeugen auf 11.000 Euro ansteigt, bei Euro 3 auf 10.000 Euro ansteigt und auf 9 sinkt Tausend für Euro4 und auf Null für Euro 5: Bei ISEE unter 30.000 Euro betragen die Werte 7.500, 13.750, 12.500, 11.250 bzw. 8000 (in diesem Fall wird auch die Euro-5-Kategorie „eröffnet“). Bei steigenden Emissionen (21-60 g/km) betragen die Anreize 4.000, 8.000, 6.000, 5.500 und 0 Euro, was für ISEEs unter 30.000 zu 5.000, 10.000, 7.500, 6.875 und 5.000 Euro wird. Schließlich gibt es für Autos mit Emissionen von 61-135 Gramm CO2 pro km ohne Verschrottung keine Anreize, während sie für die Verschrottung von Euro 0-2 3.000 Euro, für Euro 3 2.000 Euro und für Euro 4 nur 1.500 Euro betragen. Es ist zu beachten, dass die Prämien auch in diesem Jahr nur für Autos gelten, deren Preise (ohne Mehrwertsteuer) unter bestimmten Schwellenwerten liegen, nämlich 35.000 Euro für Elektroautos und solche im Bereich von 61-135 g/km CO2 und 45.000 Euro für 21- 60 g/km.