Ausführungsbeschluss des Taxidekrets vom Staatsrat annulliert: Vorübergehend keine neuen Lizenzen für Taxis mehr

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Der Ausführungserlass des Taxierlasses wurde am 30. März 2023 vom Staatsrat aufgehoben. Das geht aus einem Anfechtungsantrag des Taxisektors hervor, wie das Kabinett der flämischen Mobilitätsministerin Lydia Peeters (Open Vld) am Mittwoch mitteilte. Die Annullierung hat zur Folge, dass keine Erlaubnisse und Fahrerausweise mehr ausgestellt werden können.

Das Taxidekret wurde im Frühjahr 2019 vom flämischen Parlament genehmigt. Die bisherigen Festsätze wurden abgeschafft. Die Betreiber könnten nun ihren eigenen Preis bestimmen. Auch die Quote von 1 Taxi pro 1.000 Einwohner verschwand ebenso wie die Begrenzung des Betriebsgebietes auf das Gebiet einer Gemeinde.

Die flämische Regierung hoffte, das Taxi dadurch billiger zu machen. Darüber hinaus musste das neue Dekret die Ankunft neuer Konzepte und Sharing-Plattformen wie Uber regulieren.

Der Durchführungserlass wurde laut Kabinettsaussage von Minister Peeters „aus rein prozessualen Gründen“ aufgehoben. „Die flämische Regierung unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass eine geänderte Entscheidung im Interesse des Sektors so schnell wie möglich in Kraft tritt.“ Die flämische Regierung „hat am Mittwoch mit der grundsätzlichen Zustimmung zu einem geänderten Dekret den ersten Schritt dazu getan und wird sich bei den nächsten Schritten auf die Dringlichkeit berufen“, so das Kabinett. Es ist noch nicht klar, wann dieser geänderte Erlass der flämischen Regierung (BVR) in Kraft treten wird.

Keine neuen Genehmigungen

Konkrete Folge der Aufhebung des Durchführungserlasses ist, dass die Betriebsbedingungen des Erlasses sowie die Verfahren zur Erlangung von Genehmigungen und Fahrerausweisen nicht mehr in Kraft sind. Aus diesem Grund fordert die flämische Regierung die lokalen Behörden auf, keine neuen Genehmigungen und Fahrerausweise auszustellen, da derzeit rechtliche Risiken bestehen. Wer bereits Genehmigungen und einen Führerschein hat, kann weiterhin seiner Arbeit nachgehen.

Das Urteil des Staatsrates hat nach Angaben des Kabinetts von Minister Peeters keine Auswirkungen auf die Durchsetzung durch die Polizeidienste, aber die Polizeidienste können nur prüfen, ob Fahrer und Betreiber über die richtigen Genehmigungen und Fahrerkarten verfügen und bezahlt haben.



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