Aufsichtsbehörde kritisiert Asylverfahren, IND braucht mehr Ressourcen

Aufsichtsbehoerde kritisiert Asylverfahren IND braucht mehr Ressourcen

Die Aufsichtsbehörde sieht die Komplexität von Asylanträgen zunehmen. Aufgrund des Mangels an erfahrenem Personal obliegt die Beurteilung dieser Anträge häufiger neuen Mitarbeitern. Dafür fehlt ihnen laut Inspektorat zum Beispiel bei der Vorbereitung von Anhörungen mit Asylbewerbern zu wenig Zeit. Die Mitarbeiter überspringen daher die Pausen und arbeiten den Abend durch.

Da eine gründliche Abklärung notwendig ist, wird das allgemeine Asylverfahren häufig in ein erweitertes Verfahren umgewandelt. Die Folge ist eine zusätzliche Wartezeit für den Asylbewerber, die mehrere Monate betragen kann.

Darüber hinaus betont die Aufsichtsbehörde die Bedeutung von Qualitätskontrollen. Sofern diese ordnungsgemäß durchgeführt werden, kann im Nachhinein festgestellt werden, ob Mitarbeiter ein objektives Urteil gefällt haben. Dennoch wurden stichprobenartige Qualitätsmessungen im vergangenen Jahr für mehrere Monate ausgesetzt, sodass nicht mehr überprüft wurde, ob Asylanträge korrekt bearbeitet wurden oder nicht. Diese werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchgeführt, sagt ein Sprecher der Aufsichtsbehörde.

Dass die Qualitätskontrollen nicht mehr stattfanden, lag am Mangel an erfahrenem Personal. Erfahrene Mitarbeiter führen die Qualitätsmessungen durch, wurden nun aber auch bei der Prüfung von Asylanträgen eingesetzt. Sie mussten auch eingreifen, um neu eingestelltes Personal anzuleiten.

Zeit zum Handeln

Nach Ansicht der Forscher ist es an der Zeit, dass das Ministerium Maßnahmen ergreift, um „die Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten und (finanzieller) Ressourcen“ sicherzustellen. Das IND wiederum muss dafür sorgen, dass Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, ausreichende Informationen über Asylbewerber zu sammeln, um zu einem „begründeten Urteil“ zu gelangen.

Die Asylkette in den Niederlanden wird seit einiger Zeit von Problemen geplagt. So waren Anfang 2020 mehr als 15.000 Asylanträge nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet worden. Dies führte zu Strafen in zweistelliger Millionenhöhe, die der Staat zahlen musste. Das vorherige Kabinett beendete die Strafzahlungen, aber ein Richter entschied im vergangenen Monat, dass es für einen Richter weiterhin möglich sein sollte, eine Strafe zu verhängen. Nun gebe es keinen „starken finanziellen Anreiz“, ein Urteil in einem Asylverfahren durchzusetzen, stellt das Gericht fest.



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