Wer einen Firmenwagen fährt, kann mit dem nötigen Mut ein GAS-Bußgeld wegen geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung einfach ignorieren. Schließlich benötigen Kommunen für die Verhängung eines Bußgeldes den Namen des Fahrers und nicht alle Unternehmen geben diesen weiter. „Het Nieuwsblad“ schrieb dies am Dienstag.
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