In der Anklageschrift, die derzeit im Brüsseler Terrorprozess verlesen wird, steht eine Passage, die Mohamed Abrini zum dritten Mal vor Gericht bringen kann. Denn während sich „der Mann mit dem Hut“ gerne als gar nicht so böser Mitläufer ausgibt, hat er bei seinem kurzen Aufenthalt in Syrien einen IS-Gegner gefangen genommen und hingerichtet.
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