Auffahrt: Vorschriften, Verbote und Bußgelder

Auffahrt Vorschriften Verbote und Bussgelder

Die Auffahrt, auch Auffahrt genannt, ist ein kleiner privater Zugang zu einer öffentlichen Straße und ist aus diesem Grund sehr genau geregelt

Giuseppe Croce

In einem Land wie Italien, in dem es immer mehr Autos (über 39,6 Millionen) und immer weniger kostenlose Parkplätze gibt (Gemeinden sind grundsätzlich verpflichtet, „ausreichende Flächen“ für kostenlose Parkplätze vorzuhalten), eine Garage für privates Parken zu haben, oder bei Zumindest ein gemeinsamer Raum ist zu einem echten Luxus geworden. Wer also die Garantie hat, dass niemand vor der Garageneinfahrt parkt, muss eine Einfahrt beantragen, bezahlen und erhalten. Die auch „Auffahrt“ genannte Auffahrt wird in Artikel 3 der Straßenverkehrsordnung erwähnt und dann im folgenden Artikel 22 im Detail geregelt.

EINFAHRT: DIE NORM

L‘Artikel 3 In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass eine Einfahrt einfach „Zugang zu einem Seitenbereich ist, der zum Abstellen eines oder mehrerer Fahrzeuge geeignet ist“. Stattdessen dieArtikel 22 erklärt, dass für den Erhalt einer Zufahrt mit Parkverbot auf dem entsprechenden Abschnitt der öffentlichen Straße eine Genehmigung bei der Behörde eingeholt werden muss, der die Straße gehört. Die Auffahrt muss immer mit dem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein und kann, sobald sie von der Behörde eingerichtet und freigegeben wurde, ohne weitere Zustimmung der Behörde nicht nachträglich geändert (z. B. verbreitert) werden. Die Gemeinde oder jede andere Körperschaft, die Eigentümerin der Straße ist, auf die die Auffahrt führt, kann entscheiden, wie viel sie dem Bürger für die Konzession der Auffahrt in Rechnung stellt. Um die Auffahrt zu erhalten, ist es tatsächlich notwendig, (jedes Jahr) zu zahlen öffentliche Grundbesitzsteuer für den Straßenabschnitt, der für das Parken gesperrt ist. Für Behinderte, öffentliche Verwaltungen, Justizämter und Strafverfolgungsbehörden ist die Zufahrt jedoch kostenfrei. In besonderen Fällen, etwa in sehr engen Straßen, besteht die Möglichkeit, auch den Platz auf der anderen Straßenseite zu reservieren, um das Manövrieren beim Verlassen der Einfahrt zu ermöglichen.

AUFFAHRT: DIE GRENZEN

Es ist nicht möglich, eine Zufahrtsstraße in eine Auffahrt umzuwandeln: Es müssen sehr genaue Grenzen eingehalten werden. Der strengste Grenzwert ist der Mindestabstand zwischen der Auffahrt und einer möglichen Kreuzung oder Kreuzung mit einer anderen Straße: mindestens 12 Meter, um die Sichtbarkeit eines Fahrzeugs zu gewährleisten, das die Einfahrt verlässt und bei dem die Sicht sehr oft sehr schlecht ist. Aus diesem Grund darf die Einfahrt niemals in einem Abstand gestattet werden, der unter dem Bremsweg liegt (ein Abstand, der von der auf diesem Straßenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängt). Kommunen können im Einzelfall Ausnahmen von diesen Mindestabständen zulassen und bei Baustellen jedenfalls provisorische Zufahrten gewähren.

EINFAHRT: DAS ZEICHEN

Es reicht keineswegs aus, ein handgeschriebenes Schild zur Kennzeichnung einer Einfahrt anzubringen. Im Gegenteil, auch für das Signal gelten Regeln: Es muss das anzeigen Standardausführung (rotes Verbot auf blauem Grund, kreisförmig), muss den Namen der Gemeinde und das Symbol, die Aufschrift „Einfahrt“ und schließlich die Nummer und das Jahr der Gemeinde enthaltenkommunale Genehmigung. Auch die Maße des Einfahrtsschildes sind Standard: 45×45 Zentimeter, bzw. 60×40 Zentimeter. Ein Schild ohne diese deutlich sichtbaren Daten ist nicht konform und damit auch die Einfahrt nicht.

EINFAHRT: DIE FEINE

Wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, ist die Einfahrt konform und niemand kann sein Auto auf dieser Fläche parken. Ein kurzer Halt zum Be- und Entladen von Gütern oder Personen ist jedoch gestattet. Das Bußgeld für das Parken vor einer Einfahrt entfällt von 25 bis 100 Euro für Motorräder, von 42 bis 173 Euro für andere Fahrzeuge. Dazu kommen noch die Kosten für den Abschleppwagen und die Lagerung.

EINFAHRT: DER ABSCHLEPPWAGEN

Ist der Eigentümer der Einfahrt berechtigt, den Abschleppwagen zu rufen, um ein vor der reservierten Zufahrt geparktes Fahrzeug zu entfernen? Die Antwort ist nein: die nur autorisierte Stellen Dies geschieht durch Beamte der örtlichen Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden. Sobald die Polizei vor Ort ist, überprüft sie die Gültigkeit der auf dem Einfahrtsschild angegebenen Genehmigung, verhängt, wenn alles in Ordnung ist, ein Bußgeld für das geparkte Auto und ruft den Abschleppwagen, um es zu entfernen. In den letzten Jahren ist dieses Detail zu einem großen Problem für Einfahrtseigentümer geworden: Tatsächlich verfügen Kommunen häufig nicht über genügend städtische Polizeibeamte, um innerhalb einer angemessenen Zeit auf alle Aufforderungen zur Besetzung von Einfahrten zu reagieren.

EINFAHRT UND PRIVATE GEWALT

Schließlich ist im Zusammenhang mit der Einfahrt noch ein Extremfall zu erwähnen: der Autobesitzer, der den rechtmäßigen Eigentümer daran hindert, die Einfahrt zu verlassen, obwohl beide vor Ort anwesend sind. In diesem Fall kann der Einfahrtseigentümer den anderen Autofahrer anzeigen: Bei der Straftat handelt es sich um private Gewalt, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren geahndet wird.





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