Auch Cafés und Nahversorger müssen bald für Rollstuhlfahrer adaptiert werden: „Nicht überall machbar“

Auch Cafes und Nahversorger muessen bald fuer Rollstuhlfahrer adaptiert werden.7


Alle öffentlichen Gebäude, einschließlich Cafés und kleiner lokaler Geschäfte, müssen sich bald einer „Barrierefreiheitsprüfung“ unterziehen, wenn der Eigentümer bauen oder renovieren möchte. Dazu gibt es eine Vereinbarung innerhalb der flämischen Regierung. Die Baupläne werden vorab von einem akkreditierten Gutachter auf Rollstuhlgängigkeit geprüft und der Baugenehmigung muss eine Bescheinigung beigefügt werden, z. B. ein EPB-Bericht.

Die flämischen Minister Bart Somers (Open Vld) und Zuhal Demir (N-VA) kündigten heute strengere Standards an. Auffallend ist, dass sie auch für kleine Gebäude wie Cafés, Restaurants und Convenience Stores gelten werden. Aber auch Sportzentren, Arztpraxen, Kindergärten, Apotheken und Rathäuser mit einer Fläche von weniger als 150 Quadratmetern sollen unter die Regelung fallen.

Nach einer ersten Schätzung auf der Grundlage von Akten von 13 lokalen Behörden würde dies eine Baugenehmigung in Höhe von 7.000 Flamen betreffen, die im neuen System nur dann ausgestellt würde, wenn die Baupläne den Zugänglichkeitsregeln entsprechen.

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Die flämischen Minister Bart Somers (Open Vld) und Zuhal Demir (N-VA), hier auf dem Archivbild zu sehen, kündigten heute strengere Standards an. © David Legreve

Genehmigungen

Von nun an muss der Eigentümer des Gebäudes nicht nur eine rollstuhlgerechte Tür bereitstellen, wie es die geltende Gesetzgebung vorsieht. Auch Korridore müssen ausreichend breit sein, Schwellen müssen entfernt werden und Rollstuhlfahrern muss Raum gegeben werden, um Türen selbstständig zu öffnen. Die Regelungen gelten nicht nur für Besucherbereiche von Unternehmen, sondern auch für Personalbereiche.

Grundsätzlich werden zukünftige Genehmigungen nur erteilt, wenn der Eigentümer des Gebäudes alle Verpflichtungen berücksichtigt. Architekten müssen sich künftig systematisch mit den Regeln auseinandersetzen. Und nur in Ausnahmefällen wäre es möglich, vom Rahmen abzuweichen, etwa für kleine Übungsräume in der eigenen Wohnung oder in historischen Gebäuden.

Die Regelungen werden noch in dieser Legislaturperiode geändert, sagen die Minister.

Flämischer Beirat für Behindertenfragen zufrieden

NOOZO – Flämischer Beirat für Behinderungen reagiert mit Genugtuung auf die Ankündigung strengerer Zugänglichkeitsregeln für kleine öffentliche Räume, ist jedoch der Ansicht, dass die Pläne zu sehr auf die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer ausgerichtet sind. „Andere Gruppen von Menschen mit Behinderungen (z. B. Blinde und Sehbehinderte) haben ebenfalls Barrierefreiheitsbedürfnisse. Auch wenn man das nicht so sehr planen kann, gibt es klare europäische Standards, an die man sich halten muss“, sagt Sprecher Reinhart Niesten.

Auch der Verein spricht von einer „verpassten Chance“, weil es auch an barrierefreiem Wohnraum mangelt. „Im Moment wird viel Wert auf die Nachhaltigkeit von Gebäuden im Neubau und in der Renovierung gelegt. Dazu gehören für uns auch Barrierefreiheit und anpassungsfähiges Bauen.“

Unizo: „Nicht überall machbar“

Auch die selbstständige Organisation Unizo reagiert kritisch auf den Vorschlag und nennt es „nicht überall machbar“, was praktisch möglich ist“, sagt Unizo. „Durch die starre Anwendung aller Vorschriften überall wird das Geschäft in einigen Gebäuden mit kleineren Flächen schwierig oder unmöglich .“ Die unabhängige Organisation plädiert daher für eine Anreizpolitik, die notwendige Investitionen unterstützt: „Übertreiben wir es nicht mit Regelungen, die manche Gebäude schlichtweg ungeeignet für Gewerbe machen.

Architektenkammer: „Beauftragung eines anerkannten Sachverständigen ist übertrieben“

Der Architektenverband NAV begrüßt die heute von der flämischen Regierung angekündigte Verschärfung der Zugänglichkeitsregeln für kleine öffentliche Gebäude. Aber die Ernennung eines zugelassenen Sachverständigen, der Baupläne prüft, bevor die Regierung eine Genehmigung erteilt, ist „übertrieben“, sagt der Vorsitzende Dirk Mattheeuws. „Architekten sind bereits für ihre Entwürfe verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Entspricht ein Entwurf nicht der geltenden Gesetzgebung, kann dies als Konzeptfehler mit allen Konsequenzen für den Architekten gewertet werden.“

Laut Architectenvereniging NAV werden sich die neuen Baustandards in jedem Fall auf die Preise von größeren Renovierungen und Neubauprojekten auswirken.



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