Die am 1. Mai vom Ministerrat verabschiedete Arbeitsverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Der Erlass tritt heute in Kraft. Die Regelung, die 45 Artikel umfasst, sieht unter anderem die Kürzung des Keils bis zu 7 Punkten für die niedrigsten Einkommen von Juli bis Dezember und Unternehmensprämien (Nebenleistungen), einschließlich Rückerstattungen für Rechnungen, unversteuert bis zu 3.000 vor für Arbeitnehmer mit Kindern. Mit dem Ende des RdC im Dezember gibt es ab Januar 2024 erstmals den Inklusions-Check für Familien mit behinderten, minderjährigen oder über 60-Jährigen. Die Unterstützung für Ausbildung und Beruf, das neue Arbeitsaktivierungstool, startet im September. Außerdem gibt es mehr Flexibilität bei befristeten Verträgen und ein höheres Gutscheinlimit für Kongresse, Messen und Freizeitparks.
Weitere 4 Milliarden in den Fonds, um Steuern zu senken
Unter den neuesten Nachrichten wird die Ausstattung des Fonds zur Verringerung der Steuerlast für 2024 um 4,064 Milliarden erhöht. Das sieht die im Amtsblatt veröffentlichte Arbeitsverordnung vor
733.000 Haushalte erhalten im Jahr 2024 Inklusionsgeld
733.000 Haushalte profitieren vom Inklusions-Check, dem neuen Instrument, das ab 2024 das Grundeinkommen ersetzt, für geschätzte Kosten im nächsten Jahr von 5,487 Milliarden. Dies wird durch den soeben im Amtsblatt veröffentlichten Technischen Bericht über das Arbeitsdekret quantifiziert. Die Zahl der begünstigten Haushalte stieg im Laufe des Jahrzehnts allmählich an und erreichte im Jahr 2033 808.000 mit Kosten von 6,053 Milliarden Einbürgerungseinkommen und demographische Variablen».
Erwartet werden 18.000 Fest- und 47.000 Zeitarbeitskräfte
Für diese Zielgruppe wird eine Einstellungszahl von 18.000 pro Jahr für unbefristete und 47.000 pro Jahr für befristete und saisonale Verträge angenommen, wobei die Kosten für die erwartete Beitragsbefreiung von 78,3 Millionen in 2024 bis 119,4 Millionen in 2033 reichen.
Mit „Support“ 80.000 Neueinstellungen im Jahr 2024, dann 19.000 jährlich
Die Unterstützung für Ausbildung und Arbeit, das neue Instrument zur Arbeitsplatzaktivierung, das im September startet, wird 2023 175.000 Begünstigte betreffen (Kosten von 112,5 Millionen), die im nächsten Jahr auf 322.000 steigen werden (Kosten von 1,354 Milliarden). Der technische Bericht des Arbeitsdekrets sieht dies vor und schätzt einen progressiven Rückgang von 2025 (284.000 Begünstigte) bis 2033 (133.000). Für die Berechnung der Kosten der vorgesehenen Beitragsbefreiung für die Einstellung von „Unterstützungsempfängern“ wird im Jahr 2024 von einer Einstellungszahl von 25.000 bei unbefristeten und 55.000 bei befristeten und saisonalen Verträgen ausgegangen, die ab 2025 sechstausend bzw. dreizehntausend werden