Arbeitserlass: Grünes Licht von der Senatskammer, geht an die Kammer über

Arbeitserlass Gruenes Licht von der Senatskammer geht an die Kammer


Die Senatskammer stimmte mit 96 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen dem Arbeitsdekret zu, das am 1. Mai vom Ministerrat verabschiedet worden war. Die Regelung, die bis zum 3. Juli in Gesetz umgesetzt werden muss, wird von der Kammer geprüft. Die Mehrheitsgruppen erklärten sich dafür; gegen Pd, M5S und Avs; Az/Iv und Autonomien enthielten sich.

Mit dem Gesetzesdekret wird ab dem 1. Januar 2024 die Inklusionsbeihilfe (Adi) eingeführt, um das Staatsbürgereinkommen zu ersetzen, das durch das Haushaltsgesetz ab demselben Datum aufgehoben wurde. Die Regelung erhöht auch die Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember.

Während der Prüfung in der Kommission und in der Kammer im Palazzo Madama wurden einige Neuerungen eingeführt, beispielsweise die Verlängerung des Smart Working für fragile Arbeitnehmer und Eltern von Kindern unter 14 Jahren im Privatsektor bis zum Jahresende und für fragile Menschen in der öffentlichen Verwaltung bis zum 30. September. Es ist außerdem vorgesehen, dass neben der Verlängerung auch eine Verlängerung befristeter Verträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 12 Monaten möglich sein wird. Die Erhöhung auf 3.000 Euro für Arbeitnehmer mit Kindern bleibt bei den Nebenleistungen bestehen, es wurde jedoch klargestellt, dass die Befreiung neben dem steuerlichen auch den beitragspflichtigen Teil betrifft.



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