Nach dem Entwurf des Fachgutachtens belaufen sich die Minderjährigen, die im Beobachtungszeitraum, in dem nur ein Elternteil anwesend ist, weil der andere verstorben ist, das Einmalgeld bezogen haben, auf rund 80.000 pro Monat.
3) Ändern Sie die Äquivalenzskala
Der jüngste Entwurf des Arbeitserlasses überarbeitet auch die Äquivalenzskala, auf der die Einkommensvoraussetzungen für den Zugang zur Eingliederungsbeihilfe und der endgültige Beihilfebetrag parametrisiert werden. In der Praxis handelt es sich um eine jedem Haushaltsmitglied zugeordnete „Punktzahl“, die die anerkannte Einkommensgrenze oder den Wert der Leistung erhöht, je größer die Familie oder je kritischer ihre Situation ist. In der neuesten Version gewinnt das Vorhandensein einer zusätzlichen behinderten oder nicht autarken Komponente (die allein 0,5 Punkte „wert“ ist) an Gewicht. Die Familien-ISEE-Zugangsschwelle liegt bei 9.360 Euro (in Anlehnung an die des Grundeinkommens).
4) Befristete Verträge, das Würdedekret hat seinen Griff gelockert
Bei befristeten Verträgen wird die durch das sogenannte Würdedekret (Gesetzesdekret vom 15. Juni 2015, Nr. 81) geltende Beschränkung gelockert, wodurch neue Gründe eingeführt werden, auf die im Falle einer Verlängerung oder Erneuerung nach den ersten 12 Jahren Bezug genommen werden muss Monate Laufzeit. Es gibt drei Gründe, die die Fortsetzung des befristeten Arbeitsvertrags nach den ersten 12 Monaten rechtfertigen: Zum einen die tarifvertraglich vorgesehenen Fälle. Die Formulierung des Entwurfs des Gesetzesdekrets muss im weiten Sinne ausgelegt werden, was sowohl nationale, korporative oder territoriale Verhandlungen bedeutet. In Ermangelung einer tarifvertraglichen Regelung öffnet sie sich für die Festlegung individueller Vereinbarungen, die der zweite „Grund“ sind. Das heißt, der befristete Vertrag kann aufgrund technischer, organisatorischer oder produktionstechnischer Erfordernisse, die von den Parteien festgestellt wurden, über 12 Monate hinaus bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt werden. Der dritte „Grund“ bezieht sich auf die Ersetzung anderer Arbeitnehmer.
5) Erweiterungsvertrag
Der Expansionsvertrag wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, mit der Möglichkeit des Ausstiegs bis zu 5 Jahre nach Entstehung des Pensionsbedarfs in Reindustrialisierungs- und Sanierungsprozessen von Unternehmen. Nach dem neuesten Entwurf des Gesetzesdekrets ist es möglich, die vollständige Umsetzung der Relaunch-Pläne für Unternehmensgruppen mit mehr als tausend Mitarbeitern für bis zum 31. Dezember 2022 festgelegte und noch nicht abgeschlossene Konzernerweiterungsverträge zu ermöglichen ergänzend im Ministersitz die Beendigungen von Arbeitsverhältnissen mit Zugang zur Rentenrutsche innerhalb eines Zeitrahmens von 12 Monaten nach der ursprünglichen Laufzeit des Erweiterungsvertrages neu modulieren. Der Arbeitgeber zahlt für die gesamte Dauer und bis zum erstmaligen Inkrafttreten der Rente eine monatliche Zulage in Höhe der vom INPS ermittelten Bruttorente des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
6) Transparenzverordnung, weniger Bürokratie für Unternehmen
Nicht nur das Würdedekret zu befristeten Verträgen, mit der Aufhebung der strengen gesetzlichen Begründung von 2018 und einer breiten Öffnung für Tarifverhandlungen. Die Meloni-Regierung demontiert auch das seit letztem August geltende Transparenz-Dekret des ehemaligen Ministers Andrea Orlando, das oft über die EU-Richtlinie hinausgeht und Unternehmen eine Masse nutzloser Erfüllungen abverlangt. Eine Reihe von Vereinfachungen (und Präzisierungen) kommen heute mit dem Labour-Dekret auf den Tisch des CDM. Insbesondere für eine ganze Reihe von Informationen, beispielsweise Dauer der Probezeit, Urlaub, Anfangsgehaltshöhe, Einteilung der Normalarbeitszeit, ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber der Informationspflicht unter Angabe des aufsichtsbehördlichen Bezuges nachkommt bzw des Vertrags, auch Gesellschaftsvertrag, der diese Angelegenheiten regelt. Darüber hinaus wird, wiederum zur Entlastung der Arbeitgeber, festgelegt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, dem Personal auch auf den Internetseiten die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge und betrieblichen Regelungen zuzustellen bzw. zur Verfügung zu stellen.