Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen Grundsicherung für Arbeitnehmer ohne Rente

Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen Grundsicherung fuer Arbeitnehmer ohne Rente


1,7 Millionen Arbeitnehmer haben im Jahr 2020 keine Rente aufgebaut.Statue Marcel van den Bergh

Bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen muss die Regierung auch das Vorhandensein einer Altersversorgung berücksichtigen. Unternehmen mit einem System sollten bevorzugt werden. Als letzten Versuch, die Rentenreform zu retten, schlagen Gewerkschaftsbewegung und Arbeitgeber diese dem Kabinett und dem Abgeordnetenhaus vor. Die zunehmende Zahl von Arbeitnehmern, die keine Rente aufbauen, spielt eine entscheidende Rolle in der Debatte um die Rentenreform des Abgeordnetenhauses. Etwa 1,7 Millionen Arbeitnehmer, ein Viertel der Gesamtzahl, haben im Jahr 2020 keine Rente aufgebaut, berichtete die De Nederlandsche Bank. Die Hälfte ist selbstständig, die andere Hälfte angestellt.

Die PvdA und GroenLinks unterstützen wie die Koalition die Rentenreform zwar im Großen und Ganzen, machen sie aber von Maßnahmen zur Verringerung des sogenannten „weißen Flecks“, der Arbeitnehmer ohne Rentenrückstellung, abhängig. Wer keine Rente aufbaut, ist nach der Pensionierung grundsätzlich auf die AOW angewiesen – es sei denn, er hat selbst fürs Alter gespart. Die beiden Parteien befürchten in Zukunft Massenarmut bei älteren Menschen, weil viele Arbeitnehmer, die jetzt keine Rente aufbauen, nichts individuell regeln.

Die für Renten zuständige Ministerin Carola Schouten (CU), die die Rentenreform verteidigt, hat die Gewerkschaftsbewegung und die Arbeitgeber um zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung des weißen Flecks gebeten. Gewerkschaften und Arbeitgeber präsentieren nun ein konkretes Ziel. Sie wollen die Zahl der Angestellten, die keine Rente aufbauen, in den kommenden Jahren halbieren. Ihren Angaben zufolge bedeutet dies, dass etwa 450.000 Arbeitnehmer zusätzlich für ihre Rente sparen werden.

Die Altersvorsorge muss im Angebot enthalten sein

Sie glauben, dass dies durch die Einführung einer einfachen Grundrente erreicht werden kann. „Um kleinen und jungen Arbeitgebern den Aufbau eines Rentensystems zu erleichtern, wird ein Basisrentenprodukt („Einstiegssystem“) entwickelt“, schreiben die Sozialpartner. Daraus soll sich dann ein vollwertiges System entwickeln. Viele Klein- und Start-ups haben keine Altersvorsorge, weil die Gründung als teuer und kompliziert gilt.

Außerdem plädieren sie dafür, bei Ausschreibungen durch die Regierung zu berücksichtigen, ob es eine Rentenversicherung gibt oder nicht. Bei Ausschreibungen können sich Unternehmen mit Angeboten um Aufträge bewerben. Auch andere Aspekte wie Corporate Social Responsibility werden berücksichtigt. Die Sozialpartner schreiben nun: „Es wurde festgestellt, dass es bei Ausschreibungsverfahren keine Rolle spielt, ob Sie eine Rentenversicherung haben oder nicht. Die Arbeitsstiftung (die Konsultation zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, rot.) fordert die Regierung auf, dies so schnell wie möglich umzusetzen.“

Darüber hinaus plädieren sie für eine Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass es keine Rentenversicherung gibt. Das sollte den Menschen bewusst machen, dass sie sich selbst etwas arrangieren müssen. Oder sie können bei einem Rückfall trotzdem eine Altersvorsorge von ihrem Arbeitgeber verlangen. Schouten möchte diese Verpflichtung zur regelmäßigen Information der Mitarbeiter in das Gesetz aufnehmen.

Auch Arbeitnehmer müssen ab dem 18. Lebensjahr mit dem Rentenaufbau beginnen. Das gesetzliche Einstiegsalter beträgt nun 21 Jahre. Auch die Schwelle für die Rentenansparung von Zeitarbeitnehmern kann gesenkt werden. Jetzt beginnt das Rentensparen nach einigen Wochen als Zeitarbeitnehmer, der sogenannten Karenzzeit. Die Sozialpartner schlagen nun vor, dass Leiharbeitnehmer, die acht Wochen gearbeitet haben, rückwirkend vom ersten Tag an eine Rente aufbauen. Arbeitgeber haben jedoch Vorbehalte. Sie wollen erst den Segen der Rundfunklobby, bevor sie dem zustimmen.

Die Sozialpartner schlagen außerdem vor, dass Beschäftigte, die aus dem Erwerbsverhältnis ausscheiden und sich selbstständig machen, länger in der Pensionskasse für ihr Alter vorsorgt. Das ist nun für maximal zehn Jahre möglich. Daran zu sparen ist übrigens ein teurer Scherz, weil der Selbständige dann die volle Prämie, sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil, hinter sich bringen muss. Arbeitnehmer zahlen in der Regel nur ein Drittel des Rentenbeitrags. Auch Schouten selbst hat angeregt, dass Selbständige einfacher in eine Pensionskasse eintreten können sollten. Aus ihrer Sicht können sie dann eine flexible Prämie zahlen.

Fraglich ist, ob die Vorschläge von Gewerkschaftsbewegung und Arbeitgebern bei PvdA und GroenLinks aufeinandertreffen. Sie wollen sich auf ein hartes Ziel zur Begrenzung des weißen Flecks einigen und gesetzliche Maßnahmen für den Fall festlegen, dass dieses Ziel nicht erreicht wird. Das Kabinett braucht die beiden Oppositionsparteien für eine Mehrheit im Senat.



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