App-abhängige Unternehmen: Provisionen in der Gastronomie über 20 % für jedes dritte Unternehmen

App abhaengige Unternehmen Provisionen in der Gastronomie ueber 20 fuer


Welche Auswirkungen hat die Nutzung digitaler Plattformen für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen auf Marktanteile und Arbeitsorganisation? Die durchschnittliche Provision, die Gastronomiebetriebe für den Verkauf ihrer Produkte an digitale Plattformen zahlen, beträgt 18 %, bei jedem dritten Unternehmen liegen Werte über 20 %. Im Tourismus beträgt die durchschnittliche Provision 16 %. Nur jedes zehnte Unternehmen zahlt eine feste Provision. Dies geht aus dem Policy Brief „Die Wirtschaft digitaler Plattformen“ hervor, den das INAPP (Nationales Institut für die Analyse öffentlicher Politiken) heute, Dienstag, 16. Mai, im Rahmen eines Seminars vorgestellt hat.

Die Arbeit ist inspiriert von der „Inapp Digital Platform Survey“, die im Jahr 2022 erstmals eine Stichprobe von rund 40.000 Unternehmen analysierte, darunter auch Unternehmen mit weniger als 3 Mitarbeitern, repräsentativ für die 298.991 in Italien tätigen Unternehmen in der Gastronomie. Tourismus- und Landverkehrssektoren.

„32 % der Catering-Unternehmen haben mindestens einmal Kunden aufgrund schlechter Dienstleistungen durch die Plattformen, mit denen sie zusammenarbeiten, verloren, 19 % im Tourismussektor“, erklärt Sebastiano Fadda, Präsident von INAPP.

Über 57.000 interessierte Unternehmen

In Italien gibt es über 57.000 Unternehmen aus der Tourismus- und Gastronomiebranche, die digitale Plattformen zum Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen nutzen. Die größte Verbreitung verzeichnet der Tourismus mit einem Anteil von 42 % (entspricht 38.615 Unternehmen), 13 % in der Gastronomie (entspricht 18.898 Unternehmen). Im Zweijahreszeitraum 2020–2021 stellt der über digitale Plattformen vermittelte Umsatz etwa die Hälfte des Umsatzes im Tourismus und fast ein Fünftel des Umsatzes in der Gastronomie dar, mit durchschnittlichen Provisionen von 16 % bzw. 18 % Die Anzahl der Unternehmen, die die Plattformen nutzen, ist sehr unterschiedlich, wobei die Hotelbranche am häufigsten vertreten ist. Insbesondere Vermieter bzw. Pensionen und Hotels nutzen die Plattformen am häufigsten, nämlich in 77 bzw. 75 % der Fälle. In der Gastronomie hingegen ist die Verbreitung der Plattformnutzung homogener. Es gibt über 13.000 Händler (13 %), die neben der Vor-Ort-Verwaltung auch für die Mitnahme von Lebensmitteln sorgen. Höhere Anteile finden sich bei Gastronomiebetrieben, die keine Vor-Ort-Verwaltung anbieten: Über 4.600 Betreiber nutzen digitale Plattformen für Take-Away (15 %). Von den Unternehmen, die keine digitalen Plattformen nutzen, nutzt etwa ein Drittel diese nicht, weil sie keinen Bedarf dafür verspüren, weitere 25 %, weil sie die Beziehung zu den Kunden lieber intern verwalten. 6 % für überhöhte Servicekosten.

Die Klauseln

In der Gastronomie sehen 68 % der Verträge von Unternehmen mit Plattformen (37 % im Tourismus) Abhängigkeitsklauseln für den Zahlungseinzug vor und in sieben von zehn Fällen ergeben sich die Vertragsbedingungen aus der Auferlegung einseitiger Klauseln. Ebenso einseitig sind die Forderungen nach Vertragsänderungen durch die Plattformen (32 % im Tourismus und 20 % in der Gastronomie). Darüber hinaus hat jedes vierte Unternehmen in der Gastronomie keinen Zugriff auf Informationen über seine Kunden, jedes achte in Tourismus, mit möglichen Auswirkungen auf die Marktstrategien.



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