Die Vorsitzende forderte alle Anwälte der Riesengommers auf, an diesem Wochenende „gut nachzudenken“. Sie will nicht nur die vorsätzliche Verabreichung schädlicher Substanzen in die Akte aufnehmen, sondern auch die Qualifizierung des Schlagens und Verletzens ohne Tötungsabsicht. Eine Qualifikation, um weitere Reuzegom-Mitglieder zu verurteilen? „Dann hätte sie ihr Urteil schon fertig“, sagten die Anwälte.
Sibren Dejaegher
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