Anwälte plädieren auf Freispruch im Mordfall Ayla Mintjes

Anwaelte plaedieren auf Freispruch im Mordfall Ayla Mintjes

Justiz sieht Samuel Y. (21) und Jeremiah T. (22) als bewaffnete Männer und Renato F. (35) als ihren Fahrer. Am Dienstag hörten sie Forderungen nach 30 Jahren Gefängnis.

Laut dem Anwalt von Y. „kann nicht eindeutig darauf geschlossen werden, dass er einer der Täter war“. Y. kam als erster der drei Verhafteten im vergangenen Jahr ins Krankenhaus, wo er wegen schwerer Verbrennungen an den Beinen behandelt wurde. Diese Verbrennungen beweisen laut seinem Anwalt aber nicht direkt, dass er dabei war, als ein Volkswagen Caddy in Brand gesteckt wurde, in dem die Polizei die verkohlten Überreste von zwei automatischen Schusswaffen und einer Pistole fand. „Die Verbrennungen können eine ganz andere Ursache haben“, sagte der Anwalt. Eine alternative Ursache nannte er nicht, weil sich Y. auf sein Schweigerecht beruft.

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Der 22-jährige Tatverdächtige Jeremiah T. sagt, er habe Verbrennungen durch kochendes Wasser erlitten. Laut seinem Anwalt „ist es nicht möglich festzustellen, ob Wunden von Wunden oder heißem Wasser stammen.“ Sie sagt unter anderem auch, dass das Aussehen von T. nicht den Beschreibungen entspreche, die Zeugen von den Tätern gemacht haben.

„Verdächtigungen, die rein auf Verdacht beruhen“

Auch der 35-jährige F. bestreitet, in der Maassluisstraat gewesen zu sein. Am Montag gestand er vor Gericht in Amsterdam, dass er bei der Brandstiftung des Autos in der August Vermeylenstraat dabei war, wo er auch von Überwachungskameras beim Laufen erwischt wurde. Er würde dort ein Auto abholen, sagte er. „Mein Mandant bestreitet, der Fahrer gewesen zu sein. Der Verdacht beruht auf reinen Vermutungen und nicht auf handfesten Beweisen. Niemand hat den Fahrer beschrieben, es gibt nicht einmal Hinweise darauf, dass er jemals in dem Caddy gesessen hat“, sagte F.

Auch der versuchte Mord an Aylas kriminellem Freund Anis B. kann laut Y.s Anwalt nicht nachgewiesen werden. B., der auf einer Todesliste stand, überlebte die Schießerei als Beifahrerin auf dem Beifahrersitz. „Nach Ansicht der Verteidigung gibt es zu wenige Informationen, um den versuchten Mord oder Totschlag zu beweisen. Wir wissen nur, dass 36 Gehäuse gefunden wurden, aber es gibt keine Bilder von der Schießerei selbst und keine Zeugen, die die Schießerei beobachtet haben.“

Das Gericht entscheidet am 18. Juli.



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