Am Sonntag streikt der Luftverkehr, hier erfahren Sie, wer eine Rückerstattung des Tickets erhalten kann und wie Sie es beantragen können

Am Sonntag streikt der Luftverkehr hier erfahren Sie wer eine


Sonntag, der 17. Juli verspricht, ein weiterer Tag der Unannehmlichkeiten für diejenigen zu werden, die fliegen müssen. Die Piloten und Flugbegleiter von Ryanair, Easyjet und Volotea streiken für vier Stunden. Ein Protest, an dem auch die Tochtergesellschaften der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, nämlich Malta Air und Crewlink, beteiligt sind. Aber wie erhalten Sie eine Rückerstattung, wenn Ihr Flug storniert wird? Wie Codacons erklärt, ist es am bequemsten, den Anweisungen auf den Websites der verschiedenen Fluggesellschaften zu folgen, wo sie alle eine Seite zur Erstattung veröffentlichen. „Alternativ können Sie eine zertifizierte E-Mail oder einen eingeschriebenen Brief an die Fluggesellschaft senden und eine Rückerstattung beantragen, aber im Allgemeinen ist es ratsam, die auf den Websites der Unternehmen angegebenen Verfahren zu befolgen.“

Was Sie für die Rückerstattung benötigen

Um mit dem Erstattungsantrag fortzufahren, müssen Sie Ihr Flugticket oder Ihre Flugbuchungsbestätigung, Bordkarte und Quittungen für eventuell angefallene zusätzliche Kosten aufbewahren.

Recht auf Rückerstattung

Assopasseggeri, der Verband für den Rechtsschutz von Reisenden, erinnert Sie daran, dass Sie berechtigt sind, eine Rückerstattung für die Flugannullierung zu erhalten, wenn die Fluggesellschaft die geplante Route nicht antritt und die Annullierung des Fluges nicht unverzüglich mitteilt zwei Wochen. Wenn der Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft mit einem Betrag zwischen mindestens 250 € und höchstens 600 € pro Passagier, je nach Länge des annullierten Fluges, insbesondere: 250 € pro Passagier Passagier für Flüge bis 1.500 Kilometer 400 € für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 Kilometer und für alle Strecken bis 3.500 Kilometer 600 € für Flüge über 3.500 Kilometer

Umleitungsflugpflicht

Nicht nur. Im Falle einer Flugannullierung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dem Passagier einen Umleitungsflug anzubieten, um ihn an sein Ziel zu bringen. Wenn die Fluggesellschaft keinen Alternativflug zum Erreichen des Ziels anbietet oder nicht anbietet, ja hat das Recht, den vollen Preis des gekauften Tickets zu erstatten.

Die anderen Rechte des Passagiers

Im Falle einer Flugannullierung ist die Fluggesellschaft unter anderem verpflichtet, direkt am Flughafen Hilfe zu leisten oder Speisen und Getränke entsprechend der Wartezeit bereitzustellen; ggf. Unterkunft zur Übernachtung in einem Hotel (eine oder mehrere Nächte); Transfer vom Flughafen zum Hotel und umgekehrt; Rückerstattung des Tickets und Rückflug zum ursprünglichen Abflugort, wenn die Verspätung 5 Stunden überschreitet und der Passagier beschließt, die Reise nicht fortzusetzen. Wenn die Fluggesellschaft diese Unterstützung nicht leistet, haben Sie das Recht, die Erstattung aller entstandenen Kosten zu verlangen, sofern dies dokumentiert ist, daher ist es besser, immer auch alle Belege aufzubewahren.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar