„Alle berechtigten belgischen IS-Frauen und -Kinder wurden repatriiert“

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Alle belgischen IS-Frauen und -Kinder, die aus Lagern in Syrien repatriiert werden können, wurden nach Belgien überstellt. Das teilte Bundesanwalt Frédéric Van Leeuw auf einer Pressekonferenz mit. Letzte Nacht landete ein Flugzeug mit sechs Frauen und sechzehn Kindern auf dem Militärflughafen von Melsbroek, die alle aus dem Lager Al-Roj stammten. In diesem Lager gibt es keine Frauen oder Kinder mehr, die repatriiert werden können.

Im März 2021 beschloss der Nationale Sicherheitsrat die Rückführung belgischer Frauen und Kinder aus Syrien, wenn auch unter strengen Auflagen. Im Juli 2021 wurden bereits sechs Frauen und zehn Kinder nach Belgien überstellt, in der Nacht von Montag auf Dienstag geschah dasselbe mit sechs weiteren Frauen und sechzehn Kindern.

„Ein Verteidigungsflugzeug ist um 2 Uhr morgens in Melsbroek gelandet“, sagte Bundesanwalt Frédéric Van Leeuw. „Die sechzehn zurückgeführten Kinder wurden alle zwischen 2010 und 2019 geboren, eines von ihnen ist ein Waisenkind eines belgischen Vaters. Die Kinder wurden umgehend der Aufsicht der zuständigen Jugendämter und Staatsanwaltschaften unterstellt. Nachdem ihre physische und psychische Gesundheit in einem Krankenhaus untersucht wurde, werden die erforderlichen Maßnahmen für jeden von ihnen bereitgestellt.“

Haft

Die sechs Mütter konnten sich in aller Gelassenheit von ihren Kindern verabschieden, wurden laut Bundesanwaltschaft aber bei ihrer Ankunft in Belgien ihrer Freiheit beraubt. „Es handelt sich um zwei Frauen aus der Region Brüssel, zwei Frauen aus Antwerpen und zwei Frauen aus Sint-Niklaas“, heißt es. „Sie wurden zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt.“

„Derzeit wird die Situation der sechs Frauen und zehn Kinder, die letztes Jahr zurückgeführt wurden, von den zuständigen Diensten überwacht und angesichts der Umstände als positiv bewertet“, fügt Rechtsanwalt Van Leeuw hinzu.

Laut Bundesanwaltschaft erfüllen die Rückführungen die vom Nationalen Sicherheitsrat festgelegten Kriterien, die sich in erster Linie am Kindeswohl orientieren. Derzeit sitzen in Syrien zehn bis fünfzehn belgische IS-Kämpfer in Gefängnissen. Eine Reihe belgischer Frauen und Kinder leben immer noch in den Lagern Al Roj und Al Hol. An eine Rückführung auch dieser käme im Moment aber nicht mehr zu denken.

„Ob es eine neue Mission geben wird, ist allein eine politische Entscheidung“, sagt Van Leeuw. „Wir als Bundesanwaltschaft entscheiden darüber nicht. Zwar gibt es im Lager Al Roj keine Frauen und Kinder mehr, die nach den festgelegten Kriterien für eine Rückführung in Frage kommen. Es gibt auch belgische Frauen in Al Hol, aber dieses Lager ist aus Sicherheitsgründen nicht zugänglich.“



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