Automatische Registrierkassen: Bonus von 50 Euro pro Maschine
Hinsichtlich der Anreize für die Nutzung automatischer Registrierkassen sieht der Text einen Steuerbonus „in Höhe von 100 Prozent der angefallenen Ausgaben, höchstens 50 Euro je Instrument und jedenfalls innerhalb der Ausgabengrenze von 80 Millionen Euro, vor für das Jahr 2023“. Die Vergünstigung wird gewährt, der noch in Prüfung befindliche und daher nicht endgültige Text sieht „in Form einer Steuergutschrift in gleicher Höhe als Ausgleich“ vor.
Rechnungen: Ratenzahlung für Unternehmen
Es gibt auch die Ratenzahlung von Rechnungen für Unternehmen, um die Erhöhungen zu bewältigen. Der Entwurf des Gesetzesdekrets sieht vor, dass „um den Auswirkungen des außergewöhnlichen Anstiegs der Energiekosten entgegenzuwirken, in Italien ansässige Unternehmen das Recht haben, die Zahlung der fälligen Beträge als Gegenleistung für die Energiekomponente des Stroms in Raten zu verlangen und Erdgas und Überschreitung der durchschnittlich gebuchten Menge, [a parità di consumo]im Bezugszeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021, für den Verbrauch von [1° ottobre 2022 al 31 marzo 2023] und abgerechnet von [31 dicembre 2023]“. Der Entwurf legt auch fest, dass „zu diesem Zweck die betroffenen Unternehmen eine spezifische Anfrage an die Lieferanten gemäß vereinfachten Verfahren formulieren, die durch Erlass des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung festgelegt wurden und innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestimmung angenommen werden müssen „. Der Verordnungsentwurf sieht allerdings eine Einschränkung des Ratenplans vor: Bei zwei Nichtzahlungen verfällt die Leistung.
Gasfelder: Der Bohrer-Unlocker kommtWie angekündigt findet die Norm zur Förderung von Erdgas Platz im Entwurf des Beihilfe-Quarters dl. Der Text sieht neue Konzessionen für den Anbau von Kohlenwasserstoffen „in Meeresgebieten zwischen 9 und 12 Meilen von den Küstenlinien und von der Außengrenze geschützter Meeres- und Küstengebiete“ vor. Die neuen Konzessionen können „beschränkt auf Standorte mit einem Gasabbaupotential für eine bestimmte Reservemenge ab einer Schwelle von 500 Millionen Kubikmetern“ vergeben werden.
Nebenleistung: Der steuerfreie Bereich steigt von 600 auf 3 Tausend Euro
Die Schwelle für steuerfreie Zulagen, die Unternehmen Mitarbeitern als Nebenleistung zur Begleichung von Rechnungen gewähren können, steigt von 600 auf 3.000 Euro. Die Disziplin ist in Artikel 3 des Entwurfs des Aid-quater dl enthalten, der durch die Anhebung der Obergrenze der Regel des Aid bis dl folgt.