Der am 19. August von den Ministern unterzeichnete und am 13. September beim Rechnungshof registrierte interministerielle Erlass zur Zuweisung des einmaligen Bonus von 200 Euro an Selbständige gemäß dem Beihilfeerlass bis wurde veröffentlicht im Amtsblatt.
Die Mitarbeiter hatten den Bonus bereits in ihrem Juli-Gehaltsscheck erhalten.
Selbständige mit einem Einkommen von nicht mehr als 35.000 Euro, die eine Tätigkeit aufgenommen haben und bereits beim INPS oder anderen Sozialversicherungsträgern registriert sind und an die am Tag des Inkrafttretens des Beihilfeerlasses bis und danach mindestens eine Zahlung geleistet wurde 2020.
Anträge sind bei den zuständigen Stellen einzureichen, die ihre Ordnungsmäßigkeit prüfen und in chronologischer Reihenfolge annehmen.