Agcom, illegaler Verkauf von Millionen SMS-Nachrichten entdeckt: Sanktionen für zwei Unternehmen

Agcom illegaler Verkauf von Millionen SMS Nachrichten entdeckt Sanktionen fuer zwei


Nachdem die Regulierungsbehörde für Kommunikation den illegalen Verkauf von Millionen von SMS-Nachrichten aufgedeckt hatte, verhängte sie Sanktionen gegen zwei Unternehmen im Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste. Insbesondere forderte die Behörde nach zahlreichen Berichten verschiedener Telefonbetreiber die Zusammenarbeit mit der Fiamme Gialle bezüglich der Online-Präsenz einer Reihe illegaler mobiler Anwendungen (Apps, die von inoffiziellen Websites oder Märkten auf Smartphones heruntergeladen werden können), deren Funktionsweise nicht ordnungsgemäß war mit den Bestimmungen des Kodex für elektronische Kommunikation.

Der betrügerische Mechanismus

Nutzer, die über die Funktionen der Apps an der Aktion teilnahmen, verkauften gegen geringe Gebühren ungenutzte SMS-Nachrichten im Vergleich zur Gesamtmenge, die in den mit den jeweiligen Mobilfunkanbietern abgeschlossenen Angebotspaketen enthalten war. Dieselben Textnachrichten, die anschließend erneut auf dem Weltmarkt veröffentlicht wurden, wurden an Unternehmen verkauft, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind (z. B. Aggregatoren/Wiederverkäufer und/oder Anbieter von Unternehmensnachrichten), um in Werbe- oder Marketingnachrichten wiederverwendet zu werden Dienste vom Typ OTP (Einmalpasswort), A2P (Anwendung auf Person) oder ähnliches.

Im Dreijahreszeitraum 2020–2022 wurden 768 Millionen Textnachrichten verwaltet

Anhand der Buchhaltungsunterlagen der beiden Unternehmen konnte festgestellt werden, dass im Dreijahreszeitraum 2020–2022 768 Millionen SMS-Nachrichten (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU) verwaltet wurden, davon 203 Millionen im Inland Gebiet.

Geldstrafe von 280.000 Euro

Im Anschluss an die von der Gdf durchgeführten Untersuchungen leitete die Behörde ein Sanktionsverfahren ein, das mit der Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 280.000 Euro gegen die beteiligten Unternehmen wegen fehlender korrekter Identifizierung des anrufenden Anschlusses endete



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