Abtreibungspille jetzt auch beim Hausarzt erhältlich: Abtreibungsrecht weiter liberalisiert

Veel overbelaste huisartsen zijn niet zo happig op het verstrekken


Eine Reihe von Abtreibungspillen.Bild Rein Janssen

Am Dienstag stimmte der Senat mit großer Mehrheit für den privatrechtlichen Gesetzentwurf, der dies regelt. Der Vorschlag wurde von PvdA, GroenLinks, VVD und D66 eingereicht und verteidigt. Lediglich die Fraktionen PVV, Forum, SGP und CU sowie ein Mitglied der Fraktion Nanninga stimmten dagegen. Aber eine große Mehrheit von PvdA, GroenLinks, D66, SP, Partei für die Tiere, die Fraktionen Otten, CDA, VVD, 50 Plus und Frentrop stimmten dafür.

In der Debatte über den Vorschlag lehnte die SGP die Abtreibung grundsätzlich ab. Mit CU und CDA verwies die SGP auf die Balance im geltenden Abtreibungsrecht zwischen dem Recht der Frau, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Im Koalitionsvertrag der Rutte IV von VVD, D66, CDA und CU wurde keine Sperre gegen die Behandlung bereits im Parlament eingebrachter medizinethischer Privatentwürfe erhoben. Im Jahr 2017 war diese Blockade auf Drängen der CU immer noch da.

Es ist die zweite Erneuerung des Abtreibungsgesetzes in vierzig Jahren. In diesem Sommer verabschiedete das Parlament ein Initiativgesetz derselben Parteien zur Abschaffung der obligatorischen fünftägigen Bedenkzeit vor einer Abtreibung. Diese obligatorische Bedenkzeit war der Kompromiss zwischen VVD und CDA in den frühen 1980er Jahren, der die Abtreibung in den Niederlanden legalisierte. Die Widerrufsfrist läuft 2023 ab.

Bis zu neun Wochen

Jetzt können sich ungewollt schwangere Frauen in einer der Abtreibungskliniken im ganzen Land oder in einigen Krankenhäusern für eine Abtreibung melden. Nach dem Gesetzentwurf der Privatinitiative können auch Frauen in einem frühen Schwangerschaftsstadium ihren Hausarzt aufsuchen. Er kann die „Abtreibungspille“ bis zur neunten Schwangerschaftswoche verschreiben.

Das ist übrigens nicht eine Pille, sondern ein Set, das an aufeinanderfolgenden Tagen eingenommen werden muss. Die Verschreibung dieser Pille ist jetzt Kliniken und Krankenhäusern vorbehalten, die Abtreibungen in einem späteren Stadium der Schwangerschaft anbieten. Die Hausärzte, die die Pille verschreiben wollen, müssen dafür geschult werden. Es ist zu erwarten, dass dies nicht alle Hausärzte tun.

Der Weg zum Hausarzt ist laut den Einsendern günstiger als der Weg in eine weiter entfernte Klinik. Der Hausarzt gilt als vertrauenswürdig, obwohl oft mehrere Hausärzte in einer Praxis arbeiten. Frauen mit ungewollter Schwangerschaft können laut den Einreicherinnen auch leichter zu ihrem Hausarzt gehen, wenn ein Schwangerschaftsabbruch in ihrem Umfeld auf Einwände stößt. Darüber hinaus hoffen die Befürworter, dass Hausärzte dazu beitragen können, das Wiederauftreten ungewollter Schwangerschaften und wiederholter Abtreibungen zu verhindern. Heute sind ein Drittel der jährlichen Abtreibungen von ungefähr 30.000 „wiederholte Abtreibungen“.

Die Hälfte der ungewollten Schwangerschaften meldet sich zunächst oft früh beim Hausarzt, kann aber auch ohne Überweisung in die Abtreibungsklinik gehen. Das bedeutet, dass ein Teil der Eingriffe in den Abtreibungskliniken entfallen kann, wenn der Hausarzt die Abtreibungspille verschreibt. Die Kliniken werden nun durch einen Zuschuss des Gesundheitsministeriums finanziert. Weil es voraussichtlich auch Frauen geben wird, die lieber weiterhin in die – anonymeren – Kliniken gehen, wollen Senat und Abgeordnetenhaus jetzt verhindern, dass diese Kliniken kollabieren. Gesundheitsminister Ernst Kuiper (D66) hat deshalb die Zusicherung gegeben, dass zumindest für die kommenden Jahre ein flächendeckendes Netz von Abtreibungskliniken aufrechterhalten wird.

Abtreibung steht übrigens immer noch im Strafgesetzbuch. Sie kann daher nicht Teil der Regelversorgung oder des Krankenversicherungsgesetzes sein, sondern muss mit einem Zuschuss des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport finanziert werden. Corinne Ellemeet, eine der Petenten der nun von GroenLinks verabschiedeten Gesetzentwürfe, will deshalb die Abtreibung aus dem Strafrecht streichen.



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