Wer abgelaufene Sozialchecks hat, kann diese kurzfristig innerhalb von drei Monaten nach Ablauf reaktivieren lassen. Zu diesem Zweck hat der Ministerrat am Freitag einem königlichen Erlass von Sozialminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) zugestimmt. „Wir wollen in Krisenzeiten alle Register ziehen, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu schützen“, sagte der Minister.
ttn-de-3